Kommunen sollen zukünftig Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts anordnen können. Einen entsprechenden Beschluss hat die Verkehrsministerkonferenz (VMK) am Donnerstag einstimmig gefasst. Damit erfüllt sich der Wunsch von Bremen und rund 600 weiteren Städten, die sich seit längerer Zeit für mehr Entscheidungsfreiheit bei den Geschwindigkeitsvorgaben einsetzen.
Straßenverkehrsordnung soll geändert werden
Bremens Verkehrssenatorin begrüßt die VMK-Entscheidung als überfälligen Schritt. "Das schafft mehr Sicherheit im Straßenverkehr, sorgt für weniger Lärm und Emissionen und räumt mit dem Flickenteppich auf, den wir aktuell an vielen Stellen wie am Bremer Osterdeich haben", sagt Maike Schaefer (Grüne). Die Verkehrsminister der Länder fordern nun das Bundesverkehrsministerium auf, die Straßenverkehrsordnung entsprechend anzupassen.
Bislang legt das Bundesgesetz fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen oder vor sozialen Einrichtungen angeordnet werden kann. Ausnahmen müssen im Einzelfall geprüft werden. In der Praxis ist damit einerseits ein hoher bürokratischer Aufwand verbunden. Zudem ärgern sich Autofahrer über häufig wechselnde Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Obwohl der VMK-Vorstoß auf einer breiten Basis beruht, kommt Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit nicht überall gut an. Zuletzt hatte sich der ADAC Weser-Ems kritisch geäußert – und dabei unter anderem das Lärm-Argument in Zweifel gezogen. Der Motor sei bei Tempo 50 im vierten Gang leiser als bei Tempo 30 im Zweiten, so ein Sprecher. Auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) ist gegen eine flächendeckende Tempo-30-Vorgabe.