Es ist schwer zu vermitteln, dass ein Bundesgesetz maßgeblich darüber entscheidet, ob auf einer Nebenstraße in einem Bremer Ortsteil abschnittsweise Tempo 30 eingeführt werden darf oder nicht. Die Straßenverkehrsordnung offenbart in diesem Bereich Schwächen, die dringend beseitigt werden müssen. Diese Schwächen sind dermaßen offenkundig, dass sich mehr als 1000 Städte und Gemeinden für eine Gesetzesanpassung ausgesprochen haben. Einen solchen politischen Konsens gibt es selten – umso erstaunlicher, dass die Reform so lange auf sich warten lässt.
Wer könnte besser beurteilen, welches Tempo in einer Straße angemessen ist, als die Verantwortlichen vor Ort? Ein solches Zugeständnis wäre auch keine Abkehr von klaren Regeln, sondern würde die Kriterien lediglich erweitern, anhand derer Entscheidungen getroffen werden. Wie genau die Abläufe in Bremen zukünftig aussehen, ist erstmal nachrangig – ohne gesetzliche Grundlage bleibt jedes Konzept mehr Theorie als Praxis.