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Straßenverkehr CDU schlägt neues Konzept für Tempo 30 in Bremen vor

Die CDU will Zuständigkeiten neu definieren, die Beiräte wünschen sich mehr Mitbestimmung: Tempo 30 sorgt in Bremen mal wieder für Diskussionen. Gehofft wird auf eine Gesetzesreform des Bundes.
06.06.2024, 05:00 Uhr
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CDU schlägt neues Konzept für Tempo 30 in Bremen vor
Von Felix Wendler

In welchen Bremer Straßen sind 50 km/h vertretbar, wo soll Tempo 30 gelten? Kaum ein anderes Thema beschäftigt Anwohner und Ortspolitiker in den Stadtteilen derart regelmäßig. Oft ist die Fragestellung noch kleinteiliger: In welchen Abschnitten einer Straße soll Tempo 30 gelten? Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen den Beiräten und der zuständigen Behörde. Erstere können zwar ihre Wünsche äußern und Beschlüsse fassen, sind aber auf die Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde angewiesen. Letztere wiederum ist bei ihren Entscheidungen eng an bundesrechtliche Vorgaben gebunden.

Für ein neues Tempo-30-Konzept plädiert die Bremer CDU. Die Christdemokraten stören sich an den ihrer Ansicht nach unklaren Zuständigkeiten und mangelnder Transparenz. Fest steht, dass über die Umsetzung eines Tempo-30-Abschnitts das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) entscheidet. „Aber wie genau das passiert, ist nicht ganz klar“, sagt Michael Jonitz, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

Mehr Einfluss der Beiräte

Jonitz geht es auch um die Frage, wer die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in die Wege leiten soll. Er schlägt vor, sich alle Straßen genau anzuschauen und anschließend die Zuständigkeiten zu klären. Einerseits soll damit der Einfluss der Beiräte gestärkt werden. Andererseits will Jonitz Straßen von übergeordnetem Interesse definieren lassen, die auch politisch übergeordnet betreut werden. In einem solchen Konzept würde dann die Stadtbürgerschaft darüber diskutieren, welche Tempo-30-Abschnitte auf Hauptverkehrsstraßen wie der Bismarckstraße oder der Neuenlander Straße eingerichtet werden sollen.

Der Osterholzer Ortsamtsleiter Ulrich Schlüter kann vor allem dem Vorschlag, die Rolle der Beiräte bei Tempo-30-Entscheidungen zu stärken, einiges abgewinnen. Schnell kommt Schlüter auf den Ehlersdamm zu sprechen, auf dem abschnittsweise bereits Tempo 30 gilt. Entlang der Straße haben sich in den vergangenen Jahren viele Familien mit jungen Kindern angesiedelt. Vor allem deshalb unterstützt der Beirat einen Bürgerantrag, der die Geschwindigkeitsbegrenzung auf einem weiteren Abschnitt fordert. Das ASV hat jedoch bereits signalisiert, wenig Chancen für eine Umsetzung zu sehen.

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Die Verkehrsbehörde betont die wichtige Rolle der Ortspolitik. „Beiräte sind bei der Aufhebung oder Einrichtung von Tempo-30-Zonen im Nebenstraßennetz jetzt schon zuständig“, erklärt René Möller, Sprecher von Verkehrssenatorin Özlem Ünsal (SPD). Er macht aber auch klar, dass eine Umsetzung nur mit Einvernehmen der Straßenverkehrsbehörde möglich ist. Die wiederum muss sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten.

Bislang legt das Bundesgesetz fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen oder vor sozialen Einrichtungen angeordnet werden kann. In der Praxis ergibt sich dadurch stellenweise ein Flickenteppich mit häufig wechselnden Geschwindigkeitsbegrenzungen. Schon seit einiger Zeit warten die Städte und Kommunen auf eine Anpassung der StVO, die ihnen mehr Spielraum bei Tempo-30-Entscheidungen ermöglicht. Auch Ünsal begrüßt die geplante Reform, die den Bundestag passiert hat, aber im Bundesrat ausgebremst wurde.

Für Jonitz’ Vorschlag wäre die Reform wohl ebenfalls eine Voraussetzung – zumindest hätte unter diesen Umständen das Wort der Beiräte und der Bürgerschaft größeres Gewicht. Ortsamtsleiter Schlüter findet, dass das ASV bereits jetzt mehr leisten könne. Das Amt reagiere manchmal, wie im Fall des Ehlersdamms, zu langsam auf städtebauliche Entwicklungen. „Wenn sich das Wohnumfeld verändert, kann man nicht fünf Jahre abwarten“, kritisiert er.

Kein flächendeckendes Tempo 30

Sollte Bremen zukünftig selbst über Tempo 30 entscheiden können, ist nicht damit zu rechnen, dass diese Geschwindigkeit flächendeckend gilt. Während sich ihre Amtsvorgängerin Maike Schaefer (Grüne) für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit eingesetzt hatte, lehnt Ünsal diese Umstellung ab. „Ein flächendeckendes Tempo-30-Limit innerhalb der Bremer Stadtgrenzen wäre wenig zweckmäßig, da es in Bremen eine Vielzahl anbaufreier und ausreichend breiter Straßenabschnitte gibt, auf denen Tempo 50 keine erkennbare Belastung für Bevölkerung oder Fuß- und Radverkehr darstellt“, erklärt Ressortsprecher Möller.

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Als nicht sinnvoll stuft das Ressort auch einen Vorschlag ein, den Jonitz unterbreitet. Der CDU-Verkehrspolitiker setzt sich dafür ein, dass die Uhrzeit-Zusätze, die es in vielen Tempo-30-Bereichen gibt, vereinheitlicht und verschlankt werden – zum Beispiel von 7 bis 17 Uhr. Tempo 30 bis 21 oder 22 Uhr sei oft unnötig und verringere die Akzeptanz, argumentiert Jonitz. Die Behörde hält dagegen, dass die Ausdehnung auf die örtlichen Erfordernisse angepasst sei. Beispielsweise würden Spielplätze auch nach Schulschluss genutzt; für Krankenhäuser gelte die Regelung rund um die Uhr.

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