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Universität Bremen Nach Senatsvotum gegen Affenversuche droht weiterer Rechtsstreit

An der Universität Bremen soll es keine neurowissenschaftlichen Versuche an Affen mehr geben. Das hat der Senat am Dienstag entschieden. Der betroffene Wissenschaftler prüft nun Rechtsmittel.
14.11.2023, 12:47 Uhr
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Nach Senatsvotum gegen Affenversuche droht weiterer Rechtsstreit
Von Jürgen Theiner

Der Senat will die Affenversuche an der Universität beenden. Die für Tierschutzbelange zuständige Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) hat entschieden, einen Antrag des Neurowissenschaftlers Andreas Kreiter auf Fortsetzung seiner Versuche mit Makaken nicht zu genehmigen.

"Nach umfassender Prüfung des Antrags ,Raumzeitliche Dynamik kognitiver Prozesse des Säugetiergehirns' und der Beauftragung verschiedener Gutachterinnen und Gutachter kam die senatorische Behörde zu dem Fazit, dass die Belastung der Versuchstiere nicht durch den angestrebten Erkenntnisgewinn gerechtfertigt werden kann und das Versuchsvorhaben damit ethisch nicht vertretbar ist", heißt es in einer Mitteilung der Behörde.

Die Leiden der Makaken sind aus Bernhards Sicht im Sinne der Europäischen Tierversuchsrichtlinie als schwer einzustufen. Was das für die Tiere heißt, stellt die Behörde so dar: "Zu den Versuchen gehören neben dem regelmäßigen Wasserentzug und der Fixierung im sogenannten Primatenstuhl auch umfangreiche Kopfoperationen." Die klinische Verwendbarkeit der Forschungsergebnisse sei ungewiss. Um einen Tierversuch zu rechtfertigen, müsse jedoch ein klinischer Anwendungsnutzen des erhofften Erkenntnisgewinns "in zeitlicher Nähe wahrscheinlich" sein. Kreiters Forschungen dauern schon seit Ende der Neunzigerjahre an.

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Seit 2022 hat die Gesundheitsbehörde vier Fachgutachten zur Bewertung des Versuchsvorhabens in Auftrag gegeben. Zwei dieser Gutachten befassen sich mit der Einschätzung der Belastungen, denen die Versuchstiere ausgesetzt sind. Gegenstand der anderen beiden Expertisen war die Prüfung der Frage, ob Alternativmethoden existieren, die die Versuchstiere weniger oder gar nicht belasten würden. Nachdem diese Gutachten der Genehmigungsbehörde vorlagen, beauftragte das Gesundheitsressort vor einigen Monaten einen weiteren Sachverständigen, auf der Basis dieser vier Gutachten die ethische Vertretbarkeit des Versuchsvorhabens einzuschätzen.

Die Reaktion der Universität auf die Ankündigung der Gesundheitsbehörde fiel knapp aus. Professor Kreiter teile die Auffassung des Ressorts nicht, hieß es in einem kurzen Statement. Er werde "nach Prüfung des Bescheids einen Eilantrag dagegen einreichen". Um die Affenversuche an der Bremer Uni sind schon mehrere Prozesse geführt worden, am Ende behielt Kreiter die Oberhand.

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