Als Reaktion auf das Vogelgrippe-Virus hat das Land Bremen eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet, um es bis auf weiteres vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Die Pflicht gilt ab Dienstag, 17. November, und betrifft laut Claudia Bernhard (Linke), Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, 580 Halterinnen und Halter, darunter viele Hobbyhaltungen. Betroffen seien etwa 13.000 Tiere. Bei Nichtbeachtung der Stallpflicht können laut Bernhard Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.
In den vergangenen Wochen ist in verschiedenen Küstenländern das Vogelgrippe-Virus aufgetaucht. Schleswig-Holstein sei an der Westküste mit verendeten Wildvögeln bislang besonders betroffen, so das Gesundheitsressort. Aber auch im Landkreis Cuxhaven und in der Wesermarsch seien aktuell insgesamt drei tote Wildvögel positiv auf das Vogelgrippe-Virus getestet worden. Bei Hausgeflügel seien bereits in Schleswig-Holstein sowie Mecklenburg-Vorpommern vereinzelt Ausbrüche der Geflügelpest in Kleinhaltungen festgestellt worden. Es gebe derzeit aber keine Hinweise, dass das Virus auf den Menschen übertragen werde.
Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen fordert alle Geflügelhalterinnen und Halter dringend auf, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen, die Aufstallung umgehend durchzuführen und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Bei einem Ausbruch der Geflügelpest beim Hausgeflügel müssten alle Tiere getötet werden, so das Ressort in seiner Mitteilung am Freitag. Geflügel sind nach der Geflügelpest-Verordnung: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage www.lmtvet.bremen.de/tiere/tierseuchen-1469. Dort finden weniger erfahrene Halterinnen und Halter auch Hinweise zu den Krankheitssymptomen.