Landkreis Diepholz. Wenn es draußen zur Herbstzeit zunehmend kälter und feuchter wird, verbreiten sich Viren umso schneller. Mit Viruserkrankungen haben derzeit nicht nur Menschen zu kämpfen, sondern auch Tiere. Ein Beispiel dafür ist die Geflügelpest, die auch unter dem gängigen Begriff Vogelgrippe bekannt ist. Am Donnerstag ist der Landkreis Diepholz über das positive Testergebnis eines aufgefundenen Schwans mit Verdacht auf Vogelgrippe informiert worden. Wie Landkreis-Sprecherin Mareike Rein mitteilt, passte der Landkreis Diepholz daraufhin seine Risikobewertung hinsichtlich eines möglichen Ausbruchs der Vogelgrippe an und stellte ein Aufstallgebot für Geflügel im gesamten Kreisgebiet auf.
Das bedeutet, dass alle Geflügelhalter ihre Tiere aus dem Freiland holen und im Stall unterbringen müssen. Diese Regelung gilt nicht nur für gewerbliche Halter, sondern auch für Hobbyhaltungen. Die Stallpflicht gilt ab diesem Freitag, 13. November, und ist zunächst bis Sonntag, 31. Januar 2021, befristet. „Die benachbarten Landkreise werden über die angepasste Risikobewertung und die veranlassten Maßnahmen informiert“, fügt Rein hinzu.
Im Landkreis Diepholz werden zurzeit rund 4,9 Millionen Puten, Hühner, Enten und Gänse gehalten. Zudem ist der Landkreis ein international bedeutsamer Rastplatz für Kraniche, Gänse sowie Sing- und Zwergschwäne. Für Watvögel gibt es hier wichtige Brut- und Durchzugsbiotope. Daraus folge laut Rein eine besonders hohe Gefährdung auch für dieses Geflügel. „Der Dialog auf kommunaler und Landesebene ist von essenzieller Bedeutung, um einem Ausbruch der Vogelgrippe vorzubeugen. Daher begrüße ich es sehr, dass der Landkreis Diepholz aufgrund dieser veränderten Risikobewertung nun noch stärker in die entsprechenden Kommunikationsabläufe des Landes einbezogen wird“, so Landrat Cord Bockhop. Mit der Verfügung reagiere der Landkreis Diepholz auf das aktuelle Seuchengeschehen in der Bundesrepublik sowie auf das bereits vorausgegangene Seuchengeschehen in den Niederlanden, Russland und Israel, so Rein.
Hände und Kleidung desinfizieren
Christoph Klomburg, Geflügelhalter und Vorsitzender vom Kreisverband Mittelweser des Landvolks Niedersachsen, erklärt, dass die aktuelle Grippezeit und der Verteilungsfaktor durch die Vogelumzüge in Richtung Süden standardmäßig jährlich um diese Jahreszeit stattfinde: „Wenn die dann infiziert sind und Krankheiten mitbringen, ist das umso schlimmer für uns.“ Dennoch seien laut Klomburg Geflügelhalter „ganz gut geschützt“, wenn Hygienebestimmungen umgesetzt werden – auch wenn es natürlich immer ein Restrisiko gebe. Neben regelmäßigem Händewaschen sollte auch die Arbeitskleidung für den Stall in einem Vorraum oder einer Schleuse ausgezogen und zum Beispiel das Schuhwerk gewechselt werden. Gerade an Kleidungsstücken können Erreger von einem infizierten Tier, dem man draußen unwissentlich begegnet sein könnte, ins Innere des Stalles getragen werden. Des Weiteren ist es wichtig, den Stall gut zu sichern, damit kein Vogel mit den eigenen Tieren in Kontakt kommen kann.
Die Sterberate bei den mit der Geflügelpest infizierten Tieren ist hoch. Meistens verendet nicht nur ein Tier, sondern viele auf einmal, sagt Christoph Klomburg. Er selbst habe zwar keine Angst vor Infektionen auf seinem Hof, aber das Restrisiko trotz Einhaltung der Hygiene- und Schutzbestimmungen sei ihm bewusst. Zudem mahnt der Geflügelhalter, dass Betriebsbesuche wie etwa Schulausflüge auf das „nötigste Maß“ heruntergefahren werden sollten, weil solche Aktionen immer ein zusätzliches Risiko mit sich bringen. Derzeit fallen solche Ausflüge an Schulen und in Kindergärten allerdings bedingt durch die Corona-Pandemie ohnehin aus.
Auch das Veterinäramt weist laut Rein eindringlich auf die Einhaltung der Biosicherheitsbestimmungen durch die Geflügelhalter hin. Die sogenannte Aufstallpflicht ist dabei eine Vorkehrung, um die Verbreitung der Geflügelpest einzudämmen. Klomburg betont, dass auch die Schadlagerbekämpfung nicht außer Acht gelassen werden sollte: „Mäuse und Ratten vom Feld gehen, wenn es kälter wird, gerne in den Stall und tragen es weiter.“
Wie Kreislandwirt Wilken Hartje berichtet, bleibt insbesondere durch wilde Flugtiere die Vogelgrippe bestehen. Laut Mareike Rein vom Landkreis werde in der aktuellsten Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) darauf hingewiesen, dass „nach wie vor ein hohes Eintragsrisiko in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel besteht. Dies gilt besonders für Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und Sammelplätzen“.