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Bürgerinitiative: Teilerfolg Die drei alten Eichen dürfen bleiben

Erbittert wurde der Streit um den Erhalt des Klinikparkes und im Besonderen der drei alten Eichen seit Monaten geführt. Nun konnte die Bürgerinitiative vor dem Petitionsausschuss einen Teilerfolg erzielen.
26.01.2023, 05:30 Uhr
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Die drei alten Eichen dürfen bleiben
Von Sigrid Schuer

Erleichterung, aber auch weiterhin Kampfeswille ist den Mitgliedern der Bürgerinitiative "Rettet den Klinikpark" deutlich anzumerken. Kürzlich tagte der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Sitzung zu dem Fall. Wie bereits mehrfach berichtet, sollte auf dem Gelände des Klinikums Bremen-Mitte der kleine Klinikpark mit seinen über 100 Jahre alten Eichen weichen, um das Grundstück besser an einen Investor vermarkten zu können. Dagegen regte sich Widerstand aus der Bevölkerung, der Protest, der schon vor Jahren gegen die Auslöschung des kleinen Parks aufgeflammt war, wurde neu angefacht. Die Bürgerinitiative rief mit einer Petition den Petitionsausschuss an, mit Erfolg, wie sich zeigen sollte.

Die Bürgerinitiative konnte nun einen entscheidenden Teilerfolg erringen. Am Verhandlungstag hatte Bausenatorin Maike Schaefer (Grüne) noch eine Stellungnahme zur möglichen Erhaltung der Bäume geschickt, indem sie weitere Fragen des Petenten Peter Bargfrede beantwortete. Claas Rohmeyer (CDU), Vorsitzender des Petitionsausschusses, trug die Antworten im Plenum vor.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Aufgrund der Kurzfristigkeit habe er allerdings kaum Zeit gehabt, die Antworten der Senatorin im Detail durchzuarbeiten und zu bewerten, wie Bargfrede im Nachhinein betonte. Unter anderem wollte der Petent in seiner Eingabe vom 15. Dezember wissen, wie der Erhalt des Klinikparks sowie der Bäume rechtlich abgesichert werden solle. Antwort der Senatorin: "Der Erhalt der Bäume und damit eines großen Teils der Vegetation des Klinikparks wird voraussichtlich durch die Eintragung einer Grunddienstbarkeit in Verbindung mit entsprechenden Regelungen im Kaufvertrag erfolgen. Ein Erhalt des ganzen Klinikparks wird nicht verfolgt."

Für einen Erhalt der drei Eichen sei ferner keine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die verbindliche Sicherung des Baumerhalts könne auch dadurch erfolgen, dass eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen wird, die eine Bebauung auf einer noch exakt zu definierenden Grundfläche versage und den jeweiligen Eigentümer zum Baumerhalt verpflichte. Dieser Lösungsansatz könne im Verhältnis zu einer Bebauung schnell und unkompliziert umgesetzt werden.

Finanzielle Erstattung

Das Bauressort führt dann auch das Argument von Florian Kommer, Geschäftsführer der Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte (GEG) an, dass die damit einhergehende Nichtausübung von bestehenden Baurechten allerdings den Grundstückserlös erheblich mindere. Dies werde der GEG als Grundstückseigentümerin finanziell zu erstatten sein, so die Senatorin. Auch dazu würden aktuelle Gespräche geführt.

Ausgeschlossen von der Bebauung werden solle die Fläche innerhalb des Baufeldes G, die zur Sicherung der drei Eichen (Bäume 204, 205 und 208 des B-Plans 2450) erforderlich ist. Der genaue Grenzverlauf des verkürzten Baufensters würde, je nach Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses und Entscheidung der Bremischen Bürgerschaft und des Senats, unter Berücksichtigung des Schutzes des Kronen- und Wurzelbereichs auf Basis eines aktuellen Aufmaßes der drei Eichen bestimmt.

Weitere Ziele der Bürgerinitiative

Genau um diesen Punkt sorgen sich aber die Mitglieder der Bürgerinitiative. Dazu Peter Bargfrede: "In unmittelbarer Nähe soll ein sechs- bis siebenstöckiges und über 20 Meter hohes Gebäude errichtet werden." Dieses dürfe nicht zu nahe an der nördlich gelegenen Eiche stehen. Gegebenenfalls müsse das geplante, angrenzende Gebäude noch in der Länge etwas verkürzt werden.

Auch die Frage der öffentlichen Zugänglichkeit der Fläche mit den alten Eichen sei noch nicht eindeutig geklärt. Zu den einzuhaltenden Fristen heißt es aus dem Bauressort: Im Zuge des eröffneten Petitionsverfahrens sei die Stadtplanung gebeten worden, die erforderlichen Prüfschritte einzuleiten und die Ergebnisse im ersten Quartal 2023 vorzulegen. Die GEG werde das Grundstück nicht vor Abschluss des Petitionsverfahrens ausschreiben.

Warten auf die Verhandlung

Das Resümee des Petenten Bargfrede: "Ich möchte noch einmal betonen, dass ich zwar den von der Senatorin geplanten Schutz der alten Eichen vor einer Fällung als Erfolg und positive Entwicklung begrüße, mit der Bürgerinitiative aber weiter an der Forderung zur Erhaltung des gesamten Klinikparks als städtebauliches Kleinod festhalte." Er freue sich, dass der Bürgerwille nun doch nicht negiert werde. Claas Rohmeyer hofft als Vorsitzender des Petitionsausschusses darauf, das der Fall noch vor der im Mai anstehenden Bürgerschaftswahl in der Bürgerschaft behandelt werden kann. Anderenfalls ziehe sich die finale Entscheidung bis in den September hinein.

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