Zu den Details, etwa wo sie wann und in welcher Stärke in der Silvesternacht vor Ort sein wird, äußert sich die Polizei aus einsatztaktischen Gründen nicht. Hierzu auf Anfrage des WESER-KURIER nur so viel: "Wir bereiten uns intensiv auf die Silvesternacht vor und werden mit verstärkten Einsatzkräften im gesamten Stadtgebiet präsent sein", sagt Pressesprecher Nils Matthiesen. "Zur Prävention und Verfolgung von Straftaten sind unter anderem der Einsatz von Bodycams sowie eine gezielte Videoüberwachung geplant."
In den vergangenen Jahren kam es in Bremen zu vereinzelten Angriffen auf Einsatzkräfte. Sowohl die Polizei als auch Feuerwehr- und Rettungskräfte wurden mit Pyrotechnik beschossen. Im Fokus stand hierbei mehrfach die Sielwallkreuzung, ähnliche Vorfälle gibt es aber in unschöner Regelmäßigkeit im gesamten Stadtgebiet. Im vergangenen Jahr feuerte ein 20-Jähriger gezielt eine Silvesterrakete auf einen Streifenwagen ab. Verletzt wurde dabei niemand, der Täter konnte schon wenig später gestellt werden. "Solche Vorfälle werden konsequent verfolgt", kündigt Matthiesen an. Die Sicherheit der Einsatzkräfte habe höchste Priorität.
"Vorfälle werden konsequent verfolgt"
Konkrete Hinweise auf eine Gefährdung für die Stadtgemeinde Bremen liegen laut Matthiesen nicht vor. Die Polizei Bremen werde die Lage zur Silvesternacht kontinuierlich bewerten, wobei besondere Aufmerksamkeit der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen und rechtlichen Vorgaben gelte. Wie in den Vorjahren gelten Böllerverbote an mehreren zentralen Orten der Innenstadt: rund um das Rathaus, im Schnoorviertel, auf der Teerhofbrücke und an der Schlachte. Im Bereich der Teerhofbrücke und der Schlachte ist zudem das Mitführen von Feuerwerkskörpern untersagt.
Vollständig gesperrt bleibt in diesem Jahr wegen Bauarbeiten die Bürgermeister-Smidt-Brücke. Die Polizei warnt davor, die Brücke dennoch zu betreten, da beim Betreten Lebensgefahr besteht.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist – mit Ausnahme der ausgewiesenen Verbotszonen – am 31. Dezember von 18 Uhr bis zum 1. Januar um 1 Uhr erlaubt. Darüber hinaus gelten folgende Einschränkungen: Verbot in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen, Kirchen sowie rund um den Flughafen Bremen. Weiter gilt: Abstand von mindestens 150 Metern zu Tankstellen, Tanklagern, Reet- und Fachwerkhäusern. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor den Gefahren durch selbst gebaute Feuerwerkskörper. "Selbst gebastelte Silvesterböller sind extrem gefährlich und können bereits durch geringe mechanische oder thermische Einwirkungen explodieren", sagt Matthiesen. Neben schwerwiegenden Verletzungen drohen aber auch strafrechtliche Konsequenzen: "Selbsthergestellte Sprengsätze fallen unter das Waffen- oder das Sprengstoffgesetz und können Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren nach sich ziehen."
Verboten ist auch der Umgang mit Schreckschuss- und Anscheinswaffen. Diese täuschend echt wirkenden Waffen könnten zu gefährlichen Situationen führen und deshalb ebenfalls hohe Bußgelder sowie Einsatzkosten nach sich ziehen.