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Sperre für Stürmer Kücük SV Hemelingen zieht vors Sportgericht

Im Wechseltheater um den vom Bremer Fußball-Verband gesperrten Torjäger Diyar Kücuk geht es in die nächste Runde. Hemelingen legt Einspruch ein, der Trainer spricht von einer "Riesensauerei".
02.03.2024, 05:04 Uhr
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Von Stefan Freye

Es nimmt kein Ende und ist für Günter Tuncel schlicht „eine Riesen-Sauerei“: Wie berichtet, ist nun auch die Rückkehr von Diyar Kücük zur SV Hemelingen faktisch geplatzt. Denn der Bremer Fußball-Verband hat den Stürmer nach dem Wechsel-Chaos auch für seinen alten Verein gesperrt. Oder besser: Mit einer Wartefrist belegt, so heißt es in der Spielordnung. Nach aktuellem Stand darf der 30-Jährige in dieser Saison kein Pflichtspiel mehr bestreiten. „Nach aktuellem Stand“ heißt: SVH-Coach Tuncel hat Einspruch gegen die Sperre eingelegt. Das Sportgericht muss entscheiden. Nicht zum ersten Mal in diesem Fall.

Die BFV-Richter waren bereits gefragt gewesen, als es um den Wechsel Kücüks zum Brinkumer SV ging. Sowohl das Sportgericht als auch das Verbandsgericht als Berufungsinstanz hatte die Passstelle des Bremer Fußball-Verbandes vor einigen Wochen auf Initiative der SVH überstimmt. Sie waren dabei unter anderen zu dem Ergebnis gekommen, dass sich Kücük durch das von ihm gewählte Einschreiben mit Rückschein nicht ordnungsgemäß zum 31. Dezember 2023 abgemeldet habe (Wir berichteten). Die Freigabe sei deshalb zu Unrecht erfolgt und Kücük bis zum 24. Mai 2024 (sechs Monate nach seinem letzten Pflichtspiel) zu sperren.

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Die SV Hemelingen und Diyar Kücük waren sich schnell einig, dass der Stürmer doch besser zur SVH zurückkehren sollte, um die Saison ohne Sperre spielen zu können. Der Brinkumer SV hatte nichts einzuwenden gegen die Rückkehr des ohnehin für ihn gesperrten Kücüks. Er gab den Spieler frei und erhielt im Gegenzug einen Teil der Summe zurück, die für den Transfer von insgesamt vier Spielern an die SV Hemelingen geflossen war. Aber dann wurde es wieder kompliziert.

Denn nun wird darüber gestritten, welche Norm der Spielordnung anzuwenden ist. Die SV Hemelingen ist der Ansicht, die Rückkehr Kücüks würde unter §16a fallen. Dort heißt es: Die Wartefrist (Sperre) entfalle, „wenn der neue Verein der Rückkehr zum alten Verein zustimmt, und der Spieler noch kein Pflichtspiel für den neuen Verein bestritten hat“. Beim BFV hält man dagegen §16b für einschlägig. Und weil der BFV nun mal entscheidet, wurde Kücük erst einmal gesperrt. Denn die betreffende Norm lässt die Wartefrist (Sperre) nur entfallen, „wenn ein Spieler während des Laufes einer Wartefrist aufgrund der Nichtzustimmung zum Vereinswechsel zu seinem alten Verein zurückkehrt und noch kein Spiel für den neuen Verein gespielt hat“.

Einen entscheidenden Unterschied machen die bezeichneten Spiele aus: Nach §16 b ist die Rückkehr zum alten Verein nur ohne Folge, wenn der Spieler gar kein Spiel für den neuen Verein (Brinkum) absolviert hat. Da Kücük aber in mehreren Tests eingesetzt wurde, entfällt die Wartefrist in diesem Fall nicht. „Wir hatten aber auf Nachfrage beim BFV und vor Diyars Rückkehr keinen Hinweis auf eine Sperre erhalten“, sagt Günter Tuncel. In einem dem WESER-KURIER vorliegenden Mailverkehr wurde die SVH tatsächlich lediglich auf die Regelungen in 16a und b hingewiesen. Welche Norm der BFV offenbar für einschlägig hält, teilte er dabei nicht mit. „Wir fühlen uns allein gelassen“, so Tuncel.

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