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Corona-Regelverstoß Blocklander Wirtin muss zahlen

Das Bremer Amtsgericht hat eine Blocklander Gastwirtin wegen eines "vorsätzlichen Verstoßes" gegen die Corona-Verordnung im November 2020 zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.
26.04.2022, 17:56 Uhr
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Blocklander Wirtin muss zahlen
Von Petra Scheller

Blockland. Knapp eineinhalb Jahre nach der ersten "Blocklander Weihnachtsmeile" hat das Bremer Amtsgericht am Dienstag eine Bußgeldstrafe gegen die Blocklander Wirtin Kornelia Staffeldt verhängt. Sie stand „wegen Verstoßes gegen die Verordnung zum Schutze vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus“ vor Gericht. Das Bremer Ordnungsamt hatte im Frühjahr 2021 ein Bußgeld in Höhe von 528 Euro verhängt. Die Angeklagte hatte dem Bescheid widersprochen. Amtsrichterin Antje Wolter erhöhte das Strafmaß nun während der Verhandlung auf 1000 Euro, weil sie den Verstoß als "vorsätzlich" betrachtet. Staffeldts Rechtsanwalt, Per Yuen, hält das für "überzogen". Verteidiger und Wirtin haben jetzt eine Woche Zeit, um in Berufung zu gehen.

„Ich glaube Ihnen nicht“, begründete Amtsrichterin Wolter ihr Urteil gegenüber der Angeklagten. Zuvor waren acht Zeuginnen und Zeugen gehört worden, darunter zwei Polizistinnen und ein Polizist. Die Beamtinnen und der Beamte waren sich in ihrer Darstellung der Ereignisse einig, während Augenzeuginnen und -zeugen, die sich als Gäste auf der Veranstaltung Blocklander Gastronomen aufgehalten hatten, sich nicht an wichtige Details zur Beurteilung der Situation vor Ort erinnern konnten.

Öffnung gegen die Regeln

Nach Darstellung der Polizisten hatte die Wirtin während des Freiluft-Events am Blocklander Deich im November 2020 ihren Gästen den Zutritt in ihren Garten gewährt. Sie habe ihren Gastronomiebetrieb für den Publikumsverkehr am 29. November 2020 geöffnet, obwohl dies bis zum 30. November 2020 aufgrund der Pandemie verboten war, heißt es in der Anklage.

Staffeldt betonte während der Verhandlung ihre Unschuld: Sie habe lediglich an einem Stand vor ihrem Grundstück Thermoskannen mit Punsch und Kaffee bereitgestellt. Die Bezahlung der Gäste, die an dem Wochenende zu Hunderten ins Blockland gekommen waren, erfolgte in eine „Vertrauenskasse“. Zeuginnen und Zeugen bestätigten dies.

Decken und Heizstrahler

Nicht ausräumen konnte die Angeklagte jedoch den Vorwurf, sie habe das Gelände nicht gut sichtbar abgesperrt. Auf dem Grundstück befanden sich nach Angabe der Polizeibeamtinnen und -beamten Tische und Stühle, auf denen Decken sichtbar waren sowie ein Terrassenheizstrahler. Dort hätten sich Gäste mit Getränken niedergelassen. Die Wirtin habe berichtet, sie habe die Tische extra weit auseinander gestellt, so die Beamten.

Staffeldt stellt die Lage anders dar. Sie habe die Gäste, die unbefugt in ihren Garten gegangen seien, wiederholt darauf hingewiesen, dass das nicht erlaubt sei. Mehrere Zeuginnen und Zeugen bestätigten dies. Ein Zeuge berichtete, dass er nicht einmal die Toilette der Gastwirtschaft nutzen durfte, obgleich er die Angeklagte lange kenne. Sie habe selbst ihre Töchter und ihren Ex-Ehemann nicht auf das Grundstück gelassen, berichtete die Angeklagte.

Verkaufsstand vor der Tür

Ein Polizeibeamter, der als Zeuge vernommen wurde, räumte in diesem Zusammenhang Fehler ein. Man habe die Personen, die sich widerrechtlich auf dem Grundstück im Oberblockland aufhielten, nicht kontrolliert. „Im Nachgang war das ein Fehler“, sagte er. Der Beamte bestätigte, dass sich der Verkaufsstand für heiße Getränke „vor der Pforte“ zum Grundstück befand. Die Beamten betonten zudem, sie hätten die Angeklagte über ihren Verstoß belehrt.

Nach Ansicht der Richterin seien die Verstöße wie beispielsweise die Decken auf den Stühlen durch Fotos, die die Polizisten vor Ort gemacht haben, belegt. Staffeldt betonte, dass sie den Heizpilz und die Decken für ihre Mitarbeiterinnen bereitgestellt habe. Zudem sei der Garten ihr Privatgarten. Sie habe sich mit der Polizei unterhalten. Dass es zu einer Anzeige kommen würde, sei nicht Gegenstand des Gespräches gewesen, so Staffeldt. Sie habe die Beamten noch über ihr Grundstück geführt, um ihnen alles zu zeigen. Die Polizei bestätigte dies.

Richterin Wolter nahm am Ende die Aussagen der Polizei und der Angeklagten schließlich zum Anlass für ein höheres Strafmaß. Die schriftliche Urteilsbegründung soll in zwei Wochen vorliegen.

Der große Zuschauerandrang, den eine Gerichtssprecherin noch Anfang des Jahres vermutet hatte, blieb aus. Die Bremer Gastro Gemeinschaft (BGG), die sich zuvor mit Solidaritätsbekundungen hinter Staffeldt gestellt hatte, war nicht vor Ort. „Wir wollten die Sache nicht aufbauschen“, berichtete BGG-Sprecher Thorsten Lieder nach der Verhandlung. Das Bußgeld werde jedoch von der Gemeinschaft übernommen. "Falls sich Kornelia Staffeldt dazu entscheidet, in die Berufung zu gehen, tragen wir das mit", so Lieder.

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