Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Unklare Parkscheiben-Regelung Bremen-Nord: Knöllchen am Klinikum kassiert

Verwirrung um eine Parkscheiben-Regelung am Klinikum Bremen-Nord: Karin Busch hält sich an die Anweisungen auf dem Automaten und erhält dennoch ein Knöllchen.
17.07.2024, 12:38 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Bremen-Nord: Knöllchen am Klinikum kassiert
Von Julia Assmann

Was sollen Autofahrer tun, wenn sie am Klinikum Bremen-Nord parken möchten und keinen Parkschein ziehen können, weil der Automat defekt ist? Die Anweisung auf den Geräten ist eindeutig: "Falls dieser Automat defekt ist, bitte den nächsten benutzen oder eine Parkscheibe auslegen." Der Satz ist in roter Farbe geschrieben und zusätzlich mit einem Achtung-Symbol gekennzeichnet. Die Grohnerin Karin Busch hat sich daran gehalten, eine Parkscheibe ins Auto gelegt – und trotzdem ein Knöllchen kassiert.

Nach den Worten von Canan Sevil aus dem Pressereferat der Innenbehörde hat der Verkehrsüberwacher richtig gehandelt, als er das Knöllchen ausstellte. Sevil hat Rücksprache mit Uwe Papencord, Leiter des Ordnungsamtes, gehalten. Weil auf dem Klinik-Gelände mehrere Parkscheinautomaten zum Lösen von Parktickets zur Verfügung stehen, sei dort ein Parken ohne Parkschein – auch wenn eine Parkscheibe ausgelegt wird – als Parken im Halteverbot zu ahnden, erläutert sie.

Ein Schild weist das Areal an der Notaufnahme des Krankenhauses als Zone aus, in der ein eingeschränktes Halteverbot gilt. Das Parken in gekennzeichneten Flächen ist erlaubt – mit Parkschein. Warum auf den Parkscheinautomaten steht, dass bei einem defekten Automaten alternativ eine Parkscheibe ausgelegt werden kann, sagt die Sprecherin nicht. Dafür betont sie, dass die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes im Zuge der sogenannten Parkraumüberwachung auch die Funktion der Automaten kontrolliert.

Das sei in diesem konkreten Fall ebenfalls geschehen. "Der Verkehrsüberwacher hatte bereits bei der Sachverhaltsaufnahme vermerkt, dass der Parkscheinautomat in Ordnung war." Das habe er nun auf Nachfrage noch einmal bestätigt. Der Automat habe zum Kontrollzeitpunkt "Bitte bezahlen" angezeigt. Sevil: "Sollte eine Fehlfunktion an dem Gerät vorgelegen haben, die für die Verkehrsüberwachung an dem in Betrieb befindlichen und laut Anzeige bezahlbereiten Gerät nicht ersichtlich war, müsste sich die Betroffene gegebenenfalls an den Betreiber des Automaten wenden – in diesem Fall die Klinikgesellschaft Gesundheit Nord.

Ich ärgere mich über die widersprüchlichen Aussagen.
Karin Busch

"Ich ärgere mich über die widersprüchlichen Aussagen zum Parken mit Parkscheibe", sagt Karin Busch. Ihrer Ansicht nach hat sie alles richtig gemacht – und das, obwohl sie sich in einer sehr angespannten Situation befand, als sie ihren Wagen abstellte: Sie brachte ihren Lebensgefährten mit Verdacht auf eine potenziell lebensgefährliche Erkrankung in die Notaufnahme. "Die Münzen sind bestimmt sechsmal durchgefallen, als ich versucht habe, einen Parkschein zu ziehen. Mein Partner, der noch im Auto saß, kann das bezeugen." Um ihn möglichst schnell zur Behandlung zu bringen, lief sie nicht zum nächsten Automaten, sondern legte die Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe.

Nachdem sie ihn in die Aufnahme begleitet hatte, kehrte sie nach nur etwa 15 Minuten zum Auto zurück, denn sie wollte nach Hause fahren, um einige Dinge zu holen. Da steckte bereits das Knöllchen mit der Aufschrift "Feststellung einer Ordnungswidrigkeit" am Auto. Einige Tage später bekam sie ein Schreiben mit dem Betreff "Verwarnung/Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit". Der Vorwurf: "Sie parkten im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (...)". Als Beweismittel wurden ein Foto und die Ventilstellung der Räder angegeben. Wegen der Ordnungswidrigkeit werde sie "unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 25 Euro" verwarnt, heißt es in dem Brief weiter. Hätte sie die Summe innerhalb von einer Woche gezahlt, wäre die Sache erledigt gewesen.

Weil sie sich jedoch im Recht fühlte, zahlte Karin Busch nicht. Stattdessen schilderte sie ihre Sicht der Dinge auf einem dafür vorgesehenen Formular. Die Reaktion der Behörde: Ein Bußgeldbescheid mit der Mitteilung: „Ihre Einwendungen konnten den Tatvorwurf nicht entkräften. Sie parkten im eingeschränkten Halteverbot.“ Zu zahlen habe sie nun 53,50 Euro.

Mehrmals versuchte sie, die Angelegenheit in Telefonaten zu erklären und bat schließlich auch darum, ihr das Beweismittel-Foto zuzusenden. "Man sagte mir, nur ein Rechtsanwalt kann gegen eine Gebühr Akteneinsicht beantragen." Auch darüber ärgert sich die Grohnerin: "Es ist unmöglich, dass man sich nicht einmal wehren kann und sofort mit noch höheren Kosten bestraft wird, wenn man Stellung nimmt. Im Prinzip wird man dadurch mundtot gemacht." Letztlich entschied sie sich nach einer Beratung mit einem Anwalt, ihren Einspruch zurückzunehmen und die 53,50 Euro zu bezahlen. "Der Aufwand wäre höher gewesen als die Kosten. Ich möchte mich auch nicht weiter aufregen."

Verstehen kann sie das Vorgehen der Behörde nach wie vor nicht. Sie betont: „Wenn der Automat nicht defekt gewesen wäre, hätte ich einen Parkschein erhalten und somit ein Vielfaches der Zeit im sogenannten eingeschränkten Halteverbot stehen können.“ Karin Busch glaubt, dass sie nicht die Erste und auch nicht die Letzte ist, die aus diesem Grund am Krankenhaus ein Knöllchen bekommt.

Dass sie mit dieser Vermutung recht haben könnte, stellt sich beim Vor-Ort-Termin am Dienstag heraus: Der Parkscheinautomat in der Nähe der Kuhstraße zeigt zu diesem Zeitpunkt keinen Defekt an. Im Display steht "Bitte bezahlen". Das ist aber nicht möglich, weil irgendetwas den Münzschlitz blockiert. Der Automat ist offensichtlich nicht in Ordnung. Dass andere Besucher des Krankenhauses ebenso reagieren wie Karin Busch, zeigt ein Blick in einen parkenden Wagen mit Münchner Kennzeichen: Auf dem Armaturenbrett liegt eine Parkscheibe.

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)