Der 62-jährige Ralf Sonnekalb ist Schöffe im Amtsgericht Blumenthal. „Man bekommt eine Menge aus dem realen Leben zu sehen und lernt viel dabei“, sagt er über sein Motiv, sich als Schöffe zu engagieren. Es sei dabei unter anderem abzuwägen und zu erarbeiten, welches Strafmaß angemessen sei. Der 62-Jährige könne „auf jeden Fall empfehlen“, als Schöffe zu arbeiten. „Denn das ist auch eine Bereicherung für das eigenen Urteilsvermögen, und zwar in allen Lebenslagen.“ Dabei helfe das Schöffenamt weiter, Vorurteile abzubauen oder gar nicht erst aufkommen zu lassen, ist seine Erfahrung.
Sonnekalb will sich wieder für das Schöffenamt bewerben wie auch Ines Izydor, ebenfalls Schöffin im Amtsgericht Blumenthal. „Meine Bewerbung ist schon raus“, sagt sie. Denn sie habe Interesse an der Rechtssprechung, so die Verwaltungsbeamtin. „Das Strafrecht ist spannend und ich finde das nicht trocken. So bekomme ich Einblick in die Rechtssprechung“, hat die 45-Jährige ausgemacht. Als Schöffin tue sie auch etwas für die Gesellschaft und übernehme Verantwortung.
Bewerbungsfrist endet am 31. März
Nun steht die Amtsperiode von Anfang 2024 bis Ende 2028 für die Schöffen und Schöffinnen im Landgericht und in den Amtsgerichten in Bremerhaven, Bremen-Mitte und Blumenthal an. Interessierte können sich dafür in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl aufnehmen lassen. „Das ist noch möglich bis zum 31. März dieses Jahres“, sagt Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung.
Nach der Bürgerschaftswahl im Mai werden ihm zufolge dann die Wahlausschüsse gebildet, die die Schöffen und Schöffinnen wählen. Gebraucht werden laut Koch für die Liste für das Amtsgericht Blumenthal als Schöffe 164 Menschen, als Jugendschöffen 56. Jeweils die Hälfte davon werde dann als Haupt- und Ersatzschöffen verpflichtet. „Grundsätzlich können zum Schöffenamt alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren berufen werden“, heißt es von Seiten der Pressestelle bei der Senatorin für Justiz und Verfassung. Eine Voraussetzung sei, mindestens ein Jahr in seiner Gemeinde zu wohnen. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten zudem erzieherisch befähigt und erfahren sein.
Das Schöffengericht ist zuständig für die Fälle der sogenannten mittleren Kriminalität. Es tritt zusammen, wenn die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren Freiheitsstrafe liegt beziehungsweise bei mindestens zwei Jahren. Mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Laienrichtern, die einen anderen Beruf ausüben, ist es besetzt. Das Jugendschöffengericht wird bei Jugendstrafsachen tätig, wenn eine Jugendstrafe zu erwarten ist.
„Diejenigen, die etwas mehr über die Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe erfahren wollen, laden wir zu einer Informationsveranstaltung ein“, sagt der Direktor des Amtsgerichtes Blumenthal, Jens Florstedt. Die soll es ihm zufolge im Amtsgericht, Landrat-Christians-Straße 67, am Dienstag, 21. Februar, ab 17 Uhr geben. Florstedt bittet dafür um Anmeldungen bis zum 20. Februar unter office@amtsgericht-blumenthal.bremen.de. Neben dem Direktor sind weitere Referenten und Referentinnen vorgesehen.
„Ohne Schöffinnen und Schöffen wäre unser Rechtsstaat undenkbar", sagt Justizsenatorin Claudia Schilling. Ihr zufolge sind der Einsatz und das Engagement der Schöffinnen und Schöffen, deren Stimmen bei der Urteilsfindung genauso viel zählen, wie die der ausgebildeten Berufsrichter, ein wichtiger, unverzichtbarer Beitrag zur Demokratie. „Schöffinnen und Schöffen“, so die Senatorin, „stellen sicher, dass Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk gesprochen werden.“
Sie würden dabei ihre ganz persönlichen Lebens- und Berufserfahrungen einbringen. Juristische Vorkenntnisse seien für das Ehrenamt nicht erforderlich. „Gefragt sind vielmehr Eigenschaften wie Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Gerechtigkeitssinn", so Schilling. Darüber hinaus seien die Fähigkeit zu Kommunikation, Diskussion und Dialog weitere zentrale Anforderungen dieses äußerst verantwortungsvollen Ehrenamtes. „Denn eines muss den Kandidatinnen und Kandidaten der Schöffenwahl klar sein, wer sich für das Schöffenamt interessiert, muss bereit sein, Verantwortung für ein Urteil über andere Menschen zu übernehmen."