Erst war der Einbruchsversuch eines heute 59-Jährigen nicht von Erfolg gekrönt; wenige Tage später erkannte ihn der Geschädigte auf dem Sedanplatz wieder und brachte ihn zu Polizei. Nun stand der 59-Jährige vor Gericht. Mit wenigen Worten beschrieb er dort seinen versuchten Wohnungseinbruchdiebstahl am Donnerstag, 25. August 2022, den er am späten Vormittag begangen hatte. „Ich habe da geklingelt. Es war keiner da. Da bin ich um das Haus gegangen, habe die Axt gesehen und die Scheiben der Terrassentür eingeschlagen.“ Aber es sei die Alarmanlage losgegangen. „Da bin ich abgehauen.“ Wegen dieses Verbrechens in Tateinheit mit Sachbeschädigung hatte sich der derzeit eine Freiheitsstrafe verbüßende Mann jetzt vor dem Schöffengericht zu verantworten.
Schon wenige Tage nach dem Einbruchsversuch wurde der 59-Jährige geschnappt, und zwar von dem 42-jährigen geschädigten Vegesacker Wohnhausbesitzer. Ihn hörte das Gericht als Zeugen. Ihm zufolge war der Einbruch mit dem Täter per Video aufgezeichnet worden. Er habe sich das Video mit seinem Sohn angesehen und die Bilder vergrößert, so der Zeuge.
Drogenabhängig seit 1989
Wenige Tage später hat sich der Vegesacker nach seinen Worten mit seinem Sohn auf demn Sedanplatz aufgehalten. Da habe sein Sohn auf den Einbrecher gezeigt und gesagt: „Da ist der Mann.“ Er selbst habe ihn auch sofort erkannt und gesagt: „Du hast bei mir eingebrochen.“ Gemeinsam sei man anschließend zur Polizeiwache gegangen. Auch hier habe der Mann die Tat eingeräumt. Den durch den Einbruchsversuch angerichteten Sachschaden hat laut dem 42-jährigen die Versicherung komplett bezahlt.
Strafrichter und Vorsitzender des Schöffengerichtes, Jens Florstedt, fragte den Angeklagten nach seiner Lebensgeschichte. Demnach ist er nach eigener Aussage schon sei 1989 drogenabhängig. Sein Bruder sei sogar an seiner Heroinsucht gestorben. „Meine Schwester hat eine Therapie gemacht. Die hat es geschafft.“ Der 59-Jährige führte nach seinen Worten seine Drogensucht auf eine schwierige Kindheit zurück.
Den Einbruch habe er begangen, gab der Angeklagte zu, weil er unter Kokainentzug gelitten habe. Doch ihm zufolge hat er während der Haft einen kalten Entzug durchgemacht. „Und am 8. Januar 2025 werde ich mit einer Therapie in Hagen in Nordrhein-Westfalen anfangen.“
Einschlägig vorbelastet
Etwas verwundert zeigte sich Richter Florstedt beim Vergleich des Angeklagten auf den Videoaufnahmen mit dem im Gerichtssaal sitzenden Mann. Der Unterschied bestehe darin, dass „ich in der Haft 16 Kilo zugelegt habe“, lüftete er das Geheimnis.
Das Bundeszentralregister des Angeklagten enthält eine Reihe von Eintragungen. Es befindet sich darunter Diebstahl im besonders schweren Fall, mehrfach Erschleichen von Leistungen, Wohnungseinbruchdiebstahl und vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Zugute hielt der Oberamtsanwalt dem Angeklagten, dass er zu dem stehe, was er angestellt habe. „Er ist ohne Probleme mit zur Polizei gegangen.“ Doch schon seit 1981 gebe es bei ihm etliche Vorbelastungen, auch einschlägige, die aus der Drogenabhängigkeit resultierten. Auch sei der Einbruchsversuch unter laufender Bewährung begangen worden.
Sechs Monate ohne Bewährung
„Eine Wohnung ist besonders geschützt“, betonte der Anklagevertreter. Er beantragte eine nicht mehr zur Bewährung auszusetzende Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Verteidiger Henning Seydak verwies darauf, dass die Tat dem Suchtdruck seines Mandanten geschuldet sei. Außerdem habe sich 59-Jährige geständig gezeigt. Seydak hielt eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als sechs Monaten für angemessen.
Diesen Anträgen schloss sich das Schöffengericht an und verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Wohnungseinbruchdiebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer nicht mehr zur Bewährung auszusetzenden ausgesetzten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Seydak und sein Mandant sagten, dass sie keine Rechtsmittel einlegen wollten und das Urteil annehmen würden. „Die Beweislage war klar“, sagte Richter Florstedt in seiner Urteilsbegründung. Er begrüßte darüber hinaus, dass der Angeklagte sich einer stationären Therapie unterziehen wolle, da er sonst wieder straffällig werden könne.