Borgfeld. In der Diskussion über die Eröffnung einer Spielhalle in Borgfeld melden sich nun erstmals die zukünftigen Betreiber zu Wort. Der Kaufmann Leonid Chronowski und der Ingenieur Stanislav Grinberg planen nach wie vor eine Geschäftseröffnung am Krögersweg 7. „Wir gehen bislang davon aus, dass wir noch in diesem Jahr mit der Sanierung des Gebäudes fertig werden. Einer Eröffnung steht aus unserer Sicht bislang nichts im Weg. Wir lassen den Vorgang nochmals von unseren Anwälten prüfen“, halten die erteilte Baugenehmigung jedoch nach wie vor für gültig. Das teilen die beiden Geschäftsleute in einem Gespräch mit unserer Redaktion in einer Spielothek im Bremer Stadtteil Vahr mit.
Von ihrer Enttäuschung über die plötzliche Absage der Baugenehmigung seitens der Bremer Bausenatorin Maike Schaefer (wir berichteten), machen die beiden Geschäftsleute keinen Hehl. „Ich bin seit 35 Jahren in der Branche. Ich lasse vorher alles prüfen, bevor ich so ein Projekt beginne“, erklärt Chronowski kopfschüttelnd. Die Absage treffe ihn persönlich. „Ich fühle mich diskriminiert“, sagt der Kaufmann. Die Einwände der Senatorin seien unbegründet.
Nach acht Monaten Wartezeit habe er am 1. Juli eine Baugenehmigung für sein Bauvorhaben am Krögersweg erhalten, berichtet Chronowski. „Ich gehe davon aus, dass die Baubehörde die Zeit genutzt hat, um alles gründlich zu prüfen“, fügt der technische Leiter der Spielstätte, Grinberg, hinzu.
Der Ingenieur legt den genehmigten Bebauungsplan auf den Tisch. 96 Quadratmeter groß sei die Spielhalle. „Das kann man sich nicht aussuchen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben“, erklärt Grinberg. Acht Spielgeräte seien geplant. Für jedes Gerät sind zwölf Quadratmeter Grundfläche vorgeschrieben. „Wir fragen uns, wie die Senatorin jetzt auf 103 Quadratmeter kommt.“
Anwälte und Architekten hätten das Projekt lange geprüft. Es seien Parkplätze in ausreichender Zahl vorhanden – statt der vorgeschriebenen fünf seien sogar acht Parkflächen vorgesehen. „Wir halten wirklich alle Vorschriften ein“, unterstreicht Grinberg und zeigt auf zwei Notausgänge, die auf der Bauzeichnung zu sehen sind. „Die waren auch schon vorher da – wir wissen nicht, warum es jetzt heißt, dass es nur einen Fluchtweg gibt.“
Hinter der Spielhalle gäbe es die vorgeschriebenen Sanitäranlagen sowie eine barrierefreie rollstuhlgerechte Toilette und einen Raum für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Gewerbefläche befinde sich in einem Mischgebiet. Man könne das Baurecht nicht einfach willkürlich ändern, bemängeln die Geschäftsinhaber.
Zudem seien die von der Senatorin monierten Öffnungszeiten falsch angegeben. In einem Brief sei von Geschäftszeiten von 9 und 24 Uhr die Rede, „die angeblich nicht mit den Ruhezeiten in einem Wohngebiet vereinbar sind. Es handelt sich dort jedoch nicht um ein Wohngebiet“, unterstreicht Chronowski. Das Gesetz erlaube dort Öffnungszeiten für Spielhallen von 6 bis 2 Uhr.
Einen höheren sechsstelligen Betrag habe er bereits in die Sanierung des Gebäudes investiert, erklärt der Mieter, der sich ein Vorkaufsrecht für das Gebäude einräumen lassen hat. „Wir haben einen Mietvertrag für zehn Jahre abgeschlossen – und weitere zehn Jahre Verlängerungsoption ausgemacht“, stellt der Kaufmann klar. Er habe nicht vor, davon abzuweichen. „Wenn es nötig ist, werden wir vor dem Verwaltungsgericht klagen. Wir würden sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.“
Viele Menschen hätten Vorurteile. In seinen Geschäften gehe es ruhig zu. Es gäbe ein soziales Miteinander. Wer sich davon überzeugen wolle, den laden die beiden zu einer Besichtigungstour durch ihre Geschäftsstellen ein. Anmeldungen werden ab sofort unter ls-gmbh@gmx.net entgegengenommen. „Wir wollen die Borgfelder gerne abholen, um ihnen alles zu zeigen“, unterstreicht Chronowski. Seine Spielstätten seien übrigens erst ab 21 Jahren frei – dabei lasse Bremen eine Nutzung ab 18 Jahren zu.