Burg-Grambke/Werderland. Die Regeln in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind eindeutig. Sie besagen unter anderem: Es ist verboten, Hunde ohne Leine laufen zu lassen und ausgewiesene Wege zu verlassen. Interpretationsspielraum bieten diese Festlegungen nicht. Was einige Menschen nicht daran hindert, sie schlichtweg zu ignorieren. Das Verhalten uneinsichtiger Spaziergänger und Hundebesitzer am Grambker Sportparksee und im Werderland ist unter anderem im Beirat Burglesum seit vielen Jahren Dauerthema. Nun wurde im Umweltausschuss erneut darüber gesprochen, wie die Situation verbessert werden könnte.
Insbesondere der Lockdown, der Reisen unmöglich macht und Ausflüge nur sehr eingeschränkt zulässt, hat zu einer Zunahme der Spaziergänger an Sportparksee und im Werderland geführt, berichtete Birgit Olbricht, die das Naturschutzgebiet im Werderland für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) betreut. Wie auch der zuständige Jagdpächter Sven Milz erzählte sie von neu entstandenen Pfaden, die mitten durch die Schutzgebiete verlaufen. Bei einem Ortstermin hatten sich Vertreter des Ortsamtes und des Beirats bereits vor einigen Monaten ein Bild von der Situation gemacht. Die Idee für einen Lösungsansatz hielt der Sprecheraussschuss des Beirats anschließend in einem Beschluss fest. Der Vorschlag war, eine Beschilderung anzubringen, auf der die erlaubten Wege deutlich erkennbar sind, und einen Weg zu schaffen, auf dem der Sportparksee legal umrundet werden kann. Darüber wurde nun im Umweltausschuss diskutiert.
Neu ist die Idee eines Rundwegs um den See nicht, erfuhren die Kommunalpolitiker von Axel Theilen, der in der Naturschutzbehörde unter anderem für die Burglesumer Schutzgebiete zuständig ist. „Damit haben wir uns bereits befasst, als wir die Landschaftsschutzverordnungen vor zehn Jahren neu erlassen haben“, sagte er.
Betretungsverbot abseits der Wege
Die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Lesumniederung und Burg-Grambke“ enthält keine expliziten Regelungen für das Betreten des Gebietes. Dagegen wurde in die Verordnung „Werderland und Lesumröhrichte“, die auch eine Erklärung zum Vogelschutzgebiet Natura 2000 enthält, ausdrücklich ein Betretungsverbot außerhalb der zulässigen Wege aufgenommen. „Hintergrund ist der Vogelschutz“, sagte Theilen. Tatsächlich existiere dort lediglich ein Trampelpfad, für dessen Ausbau die Naturschutzbehörde weder eine Notwendigkeit sehe, noch die finanziellen Mittel habe.
Wie Birgit Olbricht und Sven Milz berichteten, suchen einige Besucher sich in den Schutzgebieten ohnehin ihre eigenen Wege, machen dabei weder vor landwirtschaftlich genutzten Flächen noch vor tiefem Unterholz Halt. Beide schilderten die Auswirkungen, die dadurch und auch durch frei laufende Hunde gravierend sei. „Wir haben massive Störungen im Vogelschutzgebiet und mehrmals im Jahr Risse von Rehen und Kleinwild durch Hunde. Wenn man drei- bis viermal im Jahr ein Reh erlösen muss, das von einem Hund angegriffen wurde, ist das nicht schön“, sagte Milz.
Von Schildern lassen sich die Spaziergänger offenbar nicht aufhalten. Trotz der Beschilderung „Betreten verboten“ sei eine drei Meter breite Schneise frei geschnitten worden, schilderte Olbricht. Hinweisschilder auf Ruhezonen des Wildes werden abgerissen und beschädigt, „selbst wenn ich die in drei Metern Höhe anbringe“, sagte Milz.
Der Beiratsausschuss setzt in seinem Beschluss dennoch auf Beschilderung. Das Umweltressort soll sie am Sportparksee neu ordnen und reduzieren, damit für Besucher klarer erkennbar ist, wo das Betreten verboten ist und wo Hunde nur angeleint ausgeführt werden dürfen. Außerdem möchten die Kommunalpolitiker eine geregelte ausgewiesene Wegeführung um den Sportparksee. Um die Spaziergänger davon abzuhalten, die Wege zu verlassen, könnten im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen daneben Gräben angelegt werden, lautet ein weiterer Vorschlag.