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Innensenator ernennt Bezirksschornsteinfeger Kehrbezirke von Bremen-Nord und Stadt gehen ineinander über

Nur Bezirksschornsteinfeger dürfen "hoheitliche Aufgaben" übernehmen, darunter Kontrollen von Feuerstätten. Für Reinigung und Wartung der Schornsteinanlage dürfen Hauseigner den Schornsteinfeger frei wählen.
29.12.2021, 20:00 Uhr
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Von Imke Molkewehrum/mol

Schornsteinfeger gelten als Glückbringer – gerade auch zum Jahreswechsel. Das Jahresende markiert aber auch für einige Bremer Bezirksschornsteinfeger einen Neubeginn, denn in 34 von 62 Kehrbezirken des Bundeslandes läuft die siebenjährige Bevollmächtigungsfrist ab. Diese Bezirke wurden daher für die kommenden sieben Jahre neu ausgeschrieben.

Innensenator Ulrich Mäurer hat die 34 bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister inzwischen ernannt. Sie werden von Januar 2022 bis Dezember 2028 für ihre jeweiligen Kehrbezirke verantwortlich sein. 40 Bewerbungen lagen vor, 30 Kehrbezirke gehen an die bisherigen Schornsteinfegermeister, die restlichen vier Bezirke  – alle in der Stadtgemeinde Bremen – werden mit neuen Schornsteinfegermeistern besetzt.

Bremen Nord zählt zur Stadtgemeinde Bremen. "Eine Aufschlüsselung der Kehrbezirke von Bremen Nord ist aber nicht möglich", erklärt Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin des Innenressorts. "Die Straßen der einzelnen Kehrbezirke gehen zum Teil fließend ineinander über. Teilweise ist eine Straße sogar in zwei Kehrbezirke aufgeteilt – beispielsweise anhand der geraden und ungraden Hausnummern in dem einen und die ungeraden Hausnummern in dem anderen Kehrbezirk." 

Für die Bestellung der Bezirksschornsteinfeger ist die Innung zuständig. Die eingegangenen Bewerbungen werden von der Auswahlkommission gesichtet und entsprechend der Leistungsnachweise, der Anzahl der Fort- und Weiterbildungen sowie der Zusatzqualifikationen mit dafür vorgesehenen Punkten bewertet. Im Anschluss erfolgt ein Ranking der Bestplatzierten und es findet in der Regel ein Auswahlgespräch statt.

Sicherheitsüberprüfung von Kaminen, Öfen und Schornsteinen, die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit sowie die Bauabnahmen neuer Feuerstätten und Schornsteine gehören zu den "hoheitlichen Aufgaben", die das Land Bremen kraft öffentlichen Rechts erfüllen muss. "Mein Vertrauen in die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister ist entsprechend groß", betont Innensenator Mäurer. Zudem seien Schornsteinfeger wichtige Partner im Klimaschutz, "da sie regelmäßig prüfen, ob Heizungsanlagen energieeffizient und schadstoffarm arbeiten".

Geht es um die Reinigung und Wartung der eigenen Schornsteinanlage, dürfen Hauseigner den Schornsteinfeger inzwischen frei wählen, da diese Arbeit zu den „wettbewerblichen“ Tätigkeiten gehört. Am 1. Januar 2013 trat das aktuell gültige Schornsteinfeger-Handwerksgesetz in Kraft. Seither werden die Schornsteinfeger den Hauseignern nicht mehr generell zugewiesen. Und die Kehrbezirke werden alle sieben Jahre  europaweit ausgeschrieben.

Seit 2013 können die Schornsteinfeger zudem frei und  bezirksunabhängig für ihre Kunden arbeiten. Dabei wird jedoch streng zwischen „hoheitlichen“ und „wettbewerblichen“ Tätigkeiten unterschieden. Bestimmte Aufgaben gelten "als staatliche Aufgabe im Sinne der Brandsicherheit" und dürfen weiterhin nur von  bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger ausgeführt werden, beispielsweise die Abnahme von Feuerstätten, Kamin- oder Pelletöfen sowie die Kontrolle des Kehrbuchs. Vorgeschrieben sind auch jeweils alle 3,5 Jahre Feuerstättenschauen – vom Brennraum bis zur Schornsteinkrone. 

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