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Konflikte in der Lesumer Heerstraße Halteverbot kommt

Für Radfahrer, Autofahrer und parkende Fahrzeuge ist in der Lesumer Heerstraße zu wenig Platz. Die Behörde hat jetzt für bestimmte Zeiten ein Halteverbot verfügt. Nicht alle sind davon begeistert.
07.07.2020, 06:25 Uhr
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Von Klaus Grunewald

Lesum. Die in der Lesumer Heerstraße entwendeten neuen Halteverbotsschilder sind noch nicht, wie zunächst angekündigt, ersetzt worden. Das soll nachgeholt werden. In etwa eineinhalb Wochen sollen sie aufgestellt werden, heißt es auf Nachfrage beim Amt für Straßen und Verkehr (ASV), das von einem Kommunikationsproblem mit der beauftragten Firma spricht. Derweil mehren sich Stimmen von Anwohnern, die sich eine Verlängerung der Halteverbotszone in den Hauptverkehrszeiten wünschen.

Wie berichtet, sind kürzlich zwei neue Halteverbotsschilder nachts und nur wenige Stunden nach ihrer Installation von bislang unbekannten Tätern demontiert und entwendet worden. Möglicherweise handelten sie aus Verärgerung über die Einschränkung der Parkmöglichkeiten. Nach Absprache zwischen Ortsamt und dem ASV soll auf der rechten Fahrbahnseite des Heerstraßenzugs in Richtung Lesum zwischen der Hausnummer 79 und Höhe Holthorster Weg in den Hauptverkehrszeiten ein absolutes Haltverbot gelten. Das heißt: Zwischen 6 und 9 Uhr sowie zwischen 15 und 18 Uhr darf dann auf einem mehrere Hundert Meter langen Abschnitt kein Fahrzeug mehr abgestellt sein.

Grund für diese Einschränkung ist der zunehmende Verkehr, der auf diesem Teilstück immer wieder für brenzlige Situationen sorgt und in der Vergangenheit nach Beobachtungen von Anwohnern wiederholt zu Unfällen mit Blechschäden geführt habe. Die Verkehrsteilnehmer, die in Richtung Lesumer Ortskern unterwegs sind, müssen denn auch vor allem in der Hauptverkehrszeit eine lange Schlange von geparkten Autos passieren, ohne entgegenkommenden Fahrzeugen ausreichend ausweichen zu können. Die aber nutzen häufig den Schutzstreifen für Radfahrer, um Kollisionen zu vermeiden. Mit der Folge, dass nur ganz mutige Radfahrer nicht auf den Fußweg wechseln. Bleiben die Radfahrer hingegen auf dem ihnen zugewiesenen Streifen, bestimmen sie das Tempo auch für die Autofahrer.

Das Nadelöhr beschäftigt die Burglesumer Kommunalpolitiker seit etlichen Jahren. Schon im April 2014 hatte Ernst Kittlaus vom Amt für Straßen und Verkehr während einer Beiratssitzung deutlich gemacht, dass Radfahrer laut Straßenverkehrsordnung die Fahrbahn nutzen können und sollen. Es sei denn, ein blaues Hinweisschild verpflichte sie, den Radweg zu nutzen. Inzwischen hat die Bundesregierung die Straßenverkehrsordnung novelliert. Danach müssen Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radlern innerorts einen Abstand von mindestens 1,5 Metern wahren. Das aber ist gegenwärtig auf dem Streckenabschnitt der Lesumer Heerstraße häufig unmöglich. Und schon vor sechs Jahren klagten Schulen und Eltern in St. Magnus über die Gefahr, die von der zugeparkten Fahrbahnseite für Rad fahrende Schulkinder auf der anderen Seite ausgehe.

Große Probleme mit der zugeparkten Fahrbahn haben auch Anlieger, die ihre Autos auf dem eigenen Grundstück abstellen können. Deshalb hat der Lesumer Thorsten Flake nach eigenem Bekunden beim Amt für Straßen und Verkehr darum gebeten, die künftige Halteverbotszone zu verlängern und bei den Hausnummern 89/90 beginnen zu lassen. Flake: „Um morgens zur Arbeit zu kommen, kann ich mich mit dem Auto nur vorsichtig vorwärtstasten und nach langem Warten in den Verkehr einfädeln.“ Das aber bedeutet für den Lesumer, dass er abends rückwärts aufs Grundstück fahren muss. „Mit eingeschalteter Warnblinkanlage und anhaltendem Protestgehupe anderer Autofahrer“, wie er sarkastisch formuliert.

Eine Verlängerung des Streckenabschnitts mit dem zeitweisen absoluten Halteverbot widerspricht allerdings nach Auskunft von Ortsamtsleiter Florian Boehlke und Ernst Kittlaus der Beschlusslage. Danach soll nämlich den Kunden der umliegenden Geschäfte das Parken am Straßenrand erlaubt sein, damit Einkaufen in diesem Bereich möglich ist. Thorsten Flake: „Bisweilen stehen auch auf meinem Grundstück fremde Autos, unerlaubt, wie der Hinweis an der Einfahrt verdeutlicht.“

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