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Bauvorhaben an der Hindenburgstraße Anwohner-Kritik wird vom Bauamt nicht berücksichtig

Anwohner hatten die geplante Erschließung über eine vorhandene Zufahrt und die Höhe der geplanten Gebäude an der Hindenburgstraße kritisiert. Das Bauamt ändert den Bebauungsplanentwurf jedoch nicht.
25.09.2020, 06:29 Uhr
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Anwohner-Kritik wird vom Bauamt nicht berücksichtig
Von Julia Ladebeck

Die Kritikpunkte der Anwohner an der geplanten neuen Wohnbebauung an der Hindenburgstraße werden im Bebauungsplan 1278 keine Berücksichtigung finden. Das erfuhren die Mitglieder des Beirats Burglesum in ihrer jüngsten Sitzung von René Kotte, Referatsleiter für Stadtplanung im Bauamt Bremen-Nord. Kritisiert hatten die Anwohner insbesondere den Standort der Zufahrt zu den geplanten drei Mehrfamilienhäusern und deren Höhe. Der Bebauungsplanentwurf sieht eine dreigeschossige Bebauung plus Dach vor.

Nachdem die Aufstellung des Bebauungsplans kürzlich Thema einer Einwohnerversammlung war, wurde der Plan nun auch im Beirat erörtert. Das Gremium wird als sogenannter Träger öffentlicher Belange beteiligt und gibt eine Stellungnahme dazu ab.

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Die Erschließung der neuen Häuser ist über die vorhandene, fünf Meter breite Zufahrt zwischen den Häusern 2 und 4 vorgesehen. Die Anwohner befürchten Beeinträchtigungen durch den zusätzlichen Verkehr. Sie hatten vorgeschlagen, die Einfahrt an die Ihle zu verlegen. „Es gibt drei Gründe, aus denen wir das nicht befürworten“, sagte René Kotte, „das sind wasserwirtschaftliche, naturschutzfachliche und verkehrliche Gründe“.

Für eine Anlage der Zufahrt an der Ihle, so der Stadtplaner, müsste eine Strauchhecke an der Ihle entfernt werden, „die wir an der Stelle als Landschaftselement gut finden“. Des Weiteren würden ein Stellplatz an der Hindenburgstraße und zwei Straßenbäume wegfallen. Die Zufahrt wäre außerdem ziemlich nahe an der Linksabbieger-Spur zur Kreuzung Stadt London und „als befestigte Fläche relativ nah am Böschungsbereich der Ihle“. Das Bauamt bevorzugt daher die Erschließung über die bestehende Zufahrt.

Dreieinhalbgeschossige Bebauung städtebaulich vertretbar

Auch den zweiten Kritikpunkt der Anwohner, die zugelassene Höhe der geplanten Bebauung, die „im First sicherlich 16,50 Meter über Straßenniveau erreicht“, thematisierte Kotte. Er wies auf die Höhe der Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite hin, die seinen Angaben nach im First in etwa der Höhe der neuen Häuser entspricht. Auch vor dem Hintergrund der Bahntrasse in Hochlage sei eine dreieinhalbgeschossige Bebauung aus Sicht de Bauamts an dieser Stelle städtebaulich vertretbar.

Der Bebauungsplanentwurf sieht außerdem auch für die Bestandsgebäude, die momentan zweigeschossig sind, höhere Baumaße vor, „für den Fall, dass die Gebäude irgendwann einmal ersetzt oder aufgestockt werden sollen“. Damit kann auf beiden Seiten der Hindenburgstraße in diesem Abschnitt gleich hoch gebaut werden. Der Bebauungsplan wird in den kommenden Wochen weiter konkretisiert. Voraussichtlich wird darin der Bereich an der Hindenburgstraße wie bisher als sogenanntes Mischgebiet und das Areal im hinteren Bereich als reines Wohngebiet ausgewiesen.

Eine erhöhte Überschwemmungsgefahr durch Niederschlagswasser, die die Anwohner aufgrund der Versiegelung von Boden durch die Neubauten befürchten, sieht Kotte nicht. „Die Ausmaße sind nicht wirklich gravierend, wenn man sich überlegt, wie groß das Einzugsgebiet der Ihle ist und wie wenig Wasser auf der versiegelten Fläche anfallen würde. Das wird nicht merkbar sein“, lautet Kottes Prognose.

Kinderspielplatz in Kombination mit Außengelände der Kita

Der Beirat Burglesum möchte, dass weitere Punkte im Bebauungsplan berücksichtigt werden. Das sind zum einen ein Kinderspielplatz, bei dessen Planung auch überprüft werden soll, ob eine Kombination mit dem Außengelände der ebenfalls an der Hindenburgstraße geplanten Kita möglich ist.

Zum anderen die Bäume auf dem Gelände: Bäume, die für das Bauvorhaben nicht gefällt werden müssen und die unter die Baumschutzsatzung fallen, sollen im Bebauungsplan so markiert werden, dass sie auch ersetzt werden müssen, wenn sie später eingehen. Auch Ersatzpflanzungen von Bäumen, die im Zuge der Bebauung gefällt wurden, möchte der Burglesumer Beirat im Bebauungsplan markiert und verbindlich festgehalten sehen. Außerdem sollen die jungen Bäume so gepflanzt werden, „dass sich diese ungestört entwickeln können“.

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