Gröpelingen soll schöner werden. Seit 2014 fließen deshalb über das integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Gelder aus verschiedenen Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung in die Aufwertung von öffentlichen Plätzen, die Entwicklung des Naherholungsparks Grüner Bremer Westen oder auch die Neugestaltung von vier wichtigen Arealen an der Gröpelinger Heerstraße als „Lebensader und Aushängeschild“ des Stadtteils. 2016 wurde sogar ein Design-Handbuch eigens für die Gröpelinger Heerstraße entwickelt: Wer seine Immobilie dem 100-seitigen Papier entsprechend renoviert, erhält Städtebaufördermittel.
Umso ärgerlicher dann dies: Seit mittlerweile zehn Jahren gammelt nur etwa 100 Meter vom 2022 neu hergerichteten Bürgermeister-Koschnick-Platz entfernt ein hässlicher Flachbau an der Gröpelinger Heerstraße vor sich hin.
Denn: Bevor die Immobilie im September 2015 an einen privaten Investor veräußert wurde, war sie im Besitz der Wirtschaftsförderung Bremen (WFB). An den damals abgeschlossenen Kaufvertrag war die Auflage geknüpft, das Grundstück innerhalb von vier Jahren mit einem mehrstöckigen Gebäude zu bebauen – anderenfalls habe die WFB das Recht, den Verkauf rückgängig zu machen. Von einem Neubau – geplant war seinerzeit vom Investor offenbar ein fünfgeschossiges Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen und einem Restaurant – ist allerdings bis heute nichts zu sehen. Ende 2021 hatte deshalb der Gröpelinger Stadtteilbeirat die WFB aufgefordert, von ihrem Rückkaufrecht Gebrauch zu machen. Auch dies ist bislang aber nicht geschehen.
Frist für den Abriss
„Wir haben den Beirat im Mai über den aktuellen Sachstand informiert und mitgeteilt, dass wir das Wiederkaufsrecht für die Immobilie erst einmal nicht ausüben werden“, erklärt dazu WFB-Sprecherin Juliane Scholz. Ihr zufolge gab es vor der Erteilung der Baugenehmigung noch offene Punkte, bei deren Klärung der Investor inzwischen gut vorangekommen sei. Inzwischen sei der Bauantrag gestellt: „Wir haben uns daher mit ihm verständigt, dass der Abriss des Gebäudes nun bis März 2026 erfolgen muss. Diese Frist behalten wir sehr genau im Blick. Sie muss eingehalten werden. Wir geben dem Investor somit eine Chance, sein Vorhaben jetzt umzusetzen.“ Bei einem Wiederkauf der Immobilie wäre mit weiteren zeitlichen Verzögerungen zu rechnen gewesen, unterstreicht Scholz weiter: „Da jeder neue Investor vor denselben Genehmigungsverfahren und Herausforderungen wie der jetzige Eigentümer stehen würde, dabei aber ganz von vorn beginnen müsste.“
Die Verzögerungen bei der Erteilung der Baugenehmigung hängen Bauressort-Sprecher Aygün Kilincsoy zufolge damit zusammen, dass eine Baulast zur Überwegung zweier angrenzender Grundstücke benötigt werde. Einer der Nachbarn habe jedoch die entsprechende Zusage verweigert, was eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Folge hatte. Diese sei mittlerweile zugunsten des Investors entschieden worden, so Kilincsoy: „Sobald die Baulasteintragung mit Unterschrift beider Nachbarn erfolgreich vollzogen ist, wird das Widerspruchsverfahren beendet und die Baugenehmigung baldmöglichst ausgestellt. Nach Erteilung der Baugenehmigung wird der Prüfauftrag für den Prüfingenieur für Standsicherheitsnachweis erteilt und die Statik geprüft. Nach Beendigung der Prüfung darf mit dem Bau begonnen werden.“
Auch der Beirat wird das Grundstück weiterhin genau im Blick behalten. Denn, so Sprecher Martin Reinekehr: „Da muss rangegangen werden. Das kann nicht so bleiben.“