In Bremen sind bislang 21 Anträge von Landwirten auf staatliche Dürrehilfen gestellt worden. Nach Angaben von Ressortsprecher Jens Tittmann sind zwei als nicht berechtigt eingestufte Anträge abgelehnt worden. Von den verbliebenen 19 Anfragen seien bereits fünf bearbeitet und ausgezahlt worden. Die übrigen 14 Anträge befinden sich aufgrund von Rückfragen noch in Bearbeitung. „Diese Nachfragen sind normal, weil es für alle Beteiligten noch Neuland ist“, sagt der Sprecher der Umweltbehörde, die auch für den Bereich Landwirtschaft zuständig ist. Die niedersächsische Landwirtschaftskammer kümmert sich dann um die Anträge.
Durchschnittlich werden rund 20.000 Euro für bewilligte Anträge ausgezahlt, in Bremen stehen insgesamt 272.000 Euro zur Verfügung, die jeweils zur Hälfte von Bund und Land getragen werden. Bremen hat für diesen Zweck 136.000 Euro im Haushalt umgeschichtet.
Nach dem für viele Landwirte existenzbedrohenden trockenen Sommer im vergangenen Jahr hatten die Länder und der Bund ein Hilfsprogramm aufgelegt. Landwirte konnten im November Anträge stellen, müssen aber unter anderem nachweisen, dass ihr Betrieb wegen der Dürre in seiner Existenz gefährdet ist. Die Dürrehilfe ist bundesweit auf 500.000 Euro pro Betrieb je Unternehmen begrenzt. Beträge unter 2500 Euro werden nicht ausgezahlt. Für Niedersachsen stehen 35,6 Millionen Euro an Hilfsmitteln bereit. In Niedersachsen sind bislang rund 230 Anträge von Landwirten auf staatliche Dürrehilfen bewilligt worden.