Die Bundespolizei hat per Allgemeinverfügung ein Mitführverbot von Waffen für die Zeit des Bremer Freimarkts von Freitag, 18. Oktober, bis Sonntag, 3. November, erlassen. Das Verbot gilt für den Bremer Hauptbahnhof. Wie aus einer Pressemitteilung der zuständigen Bundespolizeiinspektion Hannover hervorgeht, sind davon auch gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art erfasst.
Das Verbot gilt an den Tagen
- von Freitag bis Samstag von 14 Uhr bis 6 Uhr morgens des Folgetages und
- Sonntag bis Donnerstag, täglich von 14 Uhr bis 1 Uhr nachts des Folgetages.
Wie die Bundespolizeiinspektion mitteilt, sollen Beamte in dem Zeitraum zusätzlich überwachen, ob sich Menschen an die Allgemeinverfügung halten. Dafür werden Einsatzkräfte laut Pressemitteilung Platzverweise, Hausverbote und Beförderungsausschüsse ausstellen, soweit Betroffene einschlägige Waffen bei sich führen. Unabhängig von einem anschließenden Verfahren sollen die Polizistinnen und Polizisten bei uneinsichtigen Personen Zwangsgelder ausstellen.
Hintergrund des Verbotes
Der Zeitraum des Verbotes entfällt auf den Bremer Freimarkt. Laut Pressemitteilung geht mit dem Fest ein erhöhter Alkoholkonsum einher. Dadurch steigt die Gefahr von Gewaltdelikten an Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten; wie auch dem Bahnhof. Mit dem Verbot wolle die Bundespolizeiinspektion die Sicherheit von Bahnreisenden erhöhen.