Appelle und gutes Zureden, damit sind die Mittel und Wege aufgezählt, die Maskenpflicht durchzusetzen. Seit Ende April gilt in den Läden und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV): Kunden müssen Mund und Nase bedecken. Nach rund sieben Wochen hat die Disziplin deutlich gelitten. Diesen Eindruck teilen das Innenressort, das Verkehrsressort und die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) mit vielen Fahrgästen. Deshalb soll in den kommenden Tagen in einer gemeinsamen Aktion mit dem Ordnungsamt eine Erinnerungskampagne starten.
Zeitweilig sei die Zahl der Passagiere während der Corona-Pandemie auf ein Zehntel gesunken, sagt BSAG-Sprecher Jens-Christian Meyer, mittlerweile seien rund 60 Prozent wieder da, „mit steigender Tendenz“. Konfliktträchtig, wenn damit Lässlichkeiten beim Maskieren einhergehen. „Martialisches Auftreten und Rumkommandieren sind nicht unsere Art“, stellt Meyer klar. Andererseits sollen sich alle, die in den ÖPNV zurückkehren, „natürlich sicher“ fühlen. Die Rolle der BSAG sei klar abgegrenzt. „Wir bleiben bei unserer Linie: Wir informieren und geben Anstöße.“ Zum Beispiel durch das Abspielen von Bandansagen, die an die Maskenpflicht erinnern, wenn es nötig ist.
Verstoß nicht „bußgeldbewehrt“
„Wir sind nicht die Richtigen, das durchzusetzen“, stellt Meyer klar. „Uns liegt schon an der Präsenz von Ordnungsamt und Polizei.“ Das Innenressort erinnert allerdings daran, dass der Verstoß gegen die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung „nicht bußgeldbewehrt“ sei. „Die Überwachung der Fahrzeuge obliegt der BSAG.“ Deren Beschäftigte wiederum haben nicht die Befugnis, die Rechtsverordnung durchzusetzen.
Auch in den Regio-S-Bahnen seien Fahrgäste seltener vorschriftsmäßig maskiert, weiß Nordwestbahn-Sprecher Steffen Högemann. „Wir sind der zahnlose Tiger. Jedes Mal die Polizei zu involvieren, ist nicht möglich.“ Nach Einschätzung der Bundespolizei ist laut Sprecherin Nina Albrecht die Zahl der Verstöße „sehr gering“.
„Wir haben die Möglichkeit, die Ordnungsbehörden dazuzuholen, wenn ein Fahrgast darauf hinweist, dass die Maskenpflicht nicht eingehalten wird“, sagt Jens-Christian Meyer. „Es liegt dann im Ermessen des Fahrers oder der Fahrerin, Kontakt mit der Leitstelle aufzunehmen, die im Zweifel die Polizei ruft“ – zwecks Ansprache. Wenn andere Fahrgäste das nicht selbst übernehmen: „Die Beschwerden über Leute, die sich selbst von der Maskenpflicht befreit haben, nehmen zu.“
Die gemeinschaftliche Aktion mit dem Ordnungsdienst in Bussen und Bahnen wird sich im Wesentlichen auf das Verteilen von Info-Flyern und auf Appelle beschränken. Die Maskenpflicht, betont Verkehrsstaatsrat Ronny Meyer (Grüne), diene dem eigenen und dem Schutz der Mitfahrenden. „Da trägt jeder ein Stück Verantwortung für die Gesundheit seiner Mitmenschen.“