Eine Passage des Briefs, mit dem die Bildungsbehörde Eltern von Schülerinnen und Schülern der allgemeinbildenden Schulen über die Corona-Maßnahmen informiert, sorgt bei einigen für Verwirrung. In dem Schreiben informiert das Ressort von Senatorin Claudia Bogedan (SPD) unter anderem über die bekannten Maßnahmen wie die Pflicht für Schüler, in bestimmten Bereichen der Schulgebäude Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Grundsätzlich, das betont die Behörde seit Monaten, soll es an den weiterführenden Schulen Regelunterricht geben. Abhängig von der Entwicklung der Pandemie könne es aber auch Phasen geben, in denen die Schulen das sogenannte Distanzlernen, also digitalen Unterricht, anordnen. „Hierzu gehört auch die Ausstattung und Schulung im Umgang mit den Geräten sowie die Festlegung verbindlicher Lernzeiten“: So steht es in dem Schreiben, das dem WESER-KURIER vorliegt. Müssen also Eltern ihre Kinder im Umgang mit der Hardware und dem System Itslearning schulen und „verbindliche Lernzeiten“ nicht nur einrichten, sondern auch überwachen?
Nein, müssen sie nicht. „Das ist leider missverständlich ausgedrückt“, sagt Annette Kemp, Sprecherin der Bildungsbehörde. „Die Passage richtet sich an die Lehrerinnen und Lehrer. Sie sind für den digitalen Unterricht verantwortlich. Eltern müssen ihn selbstverständlich nicht übernehmen.“ Sie könne man lediglich bitten, die Kinder beim Lernen zu unterstützen. Kemp: „Sie sind aber natürlich kein Ersatz für die Lehrkräfte.“
Unterdessen fordert die Bremer FDP-Fraktion, dass die Bildungsbehörde angesichts der gestiegenen Bedeutung von digitalem Unterricht einen neuen Lehrplan entwickelt. „Durch Corona haben sich die Rahmenbedingungen schulischen Lernens umfassend verändert“, sagt Hauke Hilz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Aber auch ohne Corona müsse sich der Unterricht der digitalen Gesellschaft anpassen, Kompetenzvermittlung und Lernmotivation müssten gestärkt werden.