Verfolgt Bremen bei der Gleichstellung von Mann und Frau tatsächlich eine nachhaltige Strategie? Das wollte die FDP-Bürgerschaftsfraktion in einer Großen Anfrage vom Senat wissen. Von den Antworten zeigte sich FDP-Fraktionschefin Lencke Steiner nicht überzeugt. „Die Anfrage wurde dünn, ausweichend und unzureichend beantwortet“, sagte sie. Tatsächlich zeigt der Bericht, an welchen Stellen es noch hapert.
Bremen folgt dem sogenannten Gender Mainstreaming, das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) wiederum gilt seit 1990 als Basis für die Gleichstellung in der Verwaltung. Das Gender Mainstreaming soll seit 2003 schrittweise gleiche Chancen für Männern und Frauen in der Bremer Verwaltung und der Politik bewirken. Das heißt: Bei allen gesellschaftlichen Vorhaben oder Entscheidungsprozessen, beispielsweise bei Datenerhebungen und Finanzierungsfragen, muss immer das Interesse beider Geschlechter berücksichtigt werden.
Auch das LGG, mit dem Frauen zugusten der Gleichstellung gefördert werden sollen, hat die Verwaltung im Fokus. Beide Vorgaben sind für alle senatorischen Behörden verpflichtend. Dass diese Ziele durchgesetzt werden, dafür sind die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) und das Finanzressort zuständig. Inwiefern mit diesen Strategien tatsächlich die Gleichstellung erreicht wird, wird beispielsweise anhand von Berichten der ZGF oder Fortschrittsberichten zum Gender Mainstreaming überprüft.
Grundsätzlich, so heißt es in der Antwort des Senats, sei das Gender Mainstreaming eine Querschnittsaufgabe aller Ressorts. Allerdings: „Gender Mainstreaming ist nicht nur eine Strategie der Problemlösung, sondern zuallererst der Problemwahrnehmung.“ Zudem sei für die tatsächliche Umsetzung jede Dienststelle und jedes Ressort einzeln verantwortlich, auch Führungskräfte sind laut Senat in der Verantwortung, die Gleichstellung voranzubringen.
Probleme in der freien Wirtschaft
Zuletzt war das LGG in die Kritik geraten: Die Frauenbeauftragten hatten öffentlich gemacht, dass das Gesetz aus ihrer Sicht nicht konsequent genug durchgesetzt werde. Trotzdem, so heißt es in der Antwort des Senats, existierten mit LGG und Gender Mainstreaming „eine strategische und auch konkret-inhaltliche Orientierung für die bremische Gleichstellungspolitik“. Deswegen halte man beispielsweise die Unterzeichnung der europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männer, mit der die Gleichstellung auf lokaler und regionaler Ebene gefördert werden soll, nicht für notwendig.
Die Gesetze sind nur für die öffentliche Verwaltung gültig, für die freie Wirtschaft gelten sie nicht. Doch genau dort gibt es laut Senat noch Probleme. Speziell am Arbeitsmarkt müssten Frauen immer noch zahlreiche Hürden überwinden, seien durch ein tradiertes Rollenverständnis und geschlechtsspezifische Arbeitsteilung eingeschränkt und leisteten einen großen Teil der unbezahlten Sorgearbeit. Das treffe in Bremen besonders alleinerziehende Mütter. Allerdings, so der Senat: Das zu beheben sei maßgeblich Aufgabe der Unternehmen, nicht der Politik. Der Senat könne nur durch Branchendialoge oder Informationsveranstaltungen unterstützen. Deswegen gebe es in diesen Bereichen, in denen der Senat keine zentralen Eingriffsrechte besitzt, noch viel zu tun.
Der FDP reicht diese Antwort der Landesregierung nicht aus: „Ignoranz statt Strategie scheint das Motto zu sein“, bewertet Steiner den Antwortenkatalog des Senats. Im Senatsbericht sei keine Strategie in Sachen Gleichstellungspolitik zu erkennen: „Das ist erschreckend.“ Der bloße Verweis auf Senatsbeschlüsse, Gesetze und Normen reiche deshalb nicht.