Ein Zeuge, der am Montag vor dem Landgericht im Prozess wegen der tödlichen Messerattacke im Bremer Steintor hätte aussagen sollen, ist nicht erschienen. Die Folge: Die Verhandlung konnte am Nachmittag nicht wie geplant fortgesetzt werden. Das Gericht verhängte gegen den unentschuldigt fehlenden Zeugen ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro.
In dem Prozess muss sich ein 24-Jähriger wegen Mordes verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im November 2017 einen Mann im Steintor mit einem Messer tödlich verletzt zu haben. Zudem ist auch ein 22-Jähriger aus Hamburg angeklagt, der gemeinsam mit dem 24-Jährigen vor der Tat einen weiteren Mann verprügelt haben soll.
Am zweiten Prozesstag hatte das Gericht unter anderem den Mediziner als Zeugen geladen, der die Obduktion des verstorbenen Opfers durchgeführt hatte. „Die Verletzung, die bedarf schon einer massiven Gewalteinwirkung“, sagte der Experte. Sie sei schnell und brachial zugefügt worden.
Nach Angaben der Bremer Staatsanwaltschaft soll der Grund für die Messerstiche eine Aussage über die Lebensgefährtin des aus Tschetschenien stammenden Mannes gewesen sein. Darüber sei der Angeklagte so wütend gewesen, dass er gemeinsam mit seinem 22-jährigen Landsmann auf den Mann einschlug. Als der Angreifer die Flucht ergriffen habe, habe ein Arbeitskollege des Verletzten ihn daran hindern wollen. Er stellte sich laut Staatsanwaltschaft dem Flüchtenden in den Weg und verlor durch einen Messerstich ins Herz sein Leben.
Beamter gibt Auskunft
Am Montag vernahm das Gericht außerdem den Polizeibeamten, der die Lebensgefährtin des Angeklagten vernommen hatte. Sie hatte sich kurz nach der Tat an die Polizei gewandt, zum Prozessauftakt dann aber die Aussage verweigert. Nach Angaben des Polizeibeamten hatte sie bei der Ermittlungsbehörde ausgesagt, die Tat nicht beobachtet zu haben. Sie sei geflüchtet, als die Schlägerei angefangen habe und habe erst durch eine Sprachnachricht des Angeklagten von einer Messerstecherei erfahren.
Die beiden Angeklagten machten keine Angaben, sie hatten schon bei Prozessbeginn die Aussage verweigert. Das könnte sich jedoch an den kommenden Prozesstagen ändern: Die Anwälte der Verteidigung kündigten an, dass sie eine Einlassung der Angeklagten vorbereiten würden – möglicherweise noch für dieses Jahr. Der Prozess wird am Mittwoch, 12. Dezember, um 9 Uhr fortgesetzt.