Nach dem Wohnungsbrand in Bremen-Osterholz, bei dem in der Nacht zu Sonnabend drei Menschen gestorben sind, dauern die Ermittlungen an. Sicher ist offenbar, dass es sich um einen Unfall handelt: Eine vorsätzliche Tat könne nach derzeitigem Stand ausgeschlossen werden, erklärte Polizeisprecher Bastian Demann am Montag auf Nachfrage. Brandursachenermittler haben die Wohnung im Ortsteil Ellener Feld laut Christian Patzelt, Sprecher der Bremer Feuerwehr, bereits untersucht. Es stünden jedoch noch weitere Ermittlungen an. Darauf, dass der Brand sich nicht großflächig ausgebreitet hat, deutet die Außenfassade des Wohngebäudes hin, die keine Spuren des Feuers erkennen lässt.
Bei dem Brand kamen den Angaben nach eine 35-jährige Mutter und zwei Kinder im Alter von drei und sechs Jahren ums Leben. Der Vater wurde der Feuerwehr zufolge mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Er hatte demnach noch versucht, das Feuer zu löschen.
Wie oft enden Wohnungsbrände tödlich?
Brände in Wohngebäuden mit tödlichem Ausgang sind bundesweit eine Ausnahme. Dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV) zufolge sind im vergangenen Jahr auf diese Weise 324 Menschen ums Leben gekommen. Konkrete Zahlen für Bremen lagen am Montag zunächst nicht vor. Patzelt betont jedoch, dass insbesondere Brände mit mehreren Toten sehr selten vorkämen. Aus der jüngeren Vergangenheit sind kaum Fälle bekannt. Im Frühjahr 2022 kostete ein Wohnwagenbrand auf einer Parzelle in Walle drei Menschenleben. In den vergangenen beiden Jahren gab es zudem mehrere einzelne Todesfälle – unter anderem bei einem Kellerbrand in Walle, einem Dachstuhlbrand im Viertel und einem Feuer in einem Findorffer Altenheim.
Welche Fälle gab es noch?
Vier Tote waren im Frühjahr 2021 nach dem Brand eines Einfamilienhauses in Mahndorf entdeckt worden. In die Wohnungsbrandstatistik passt dieser Fall aber nicht: Den Ermittlungen zufolge soll der Familienvater seine Frau sowie die beiden fünf- und dreijährigen Kinder getötet und anschließend das Feuer gelegt haben, durch das er dann selbst ums Leben kam. Bundesweit gab es in den vergangenen Jahren vereinzelt ähnliche Fälle.
Wie sind Wohngebäude geschützt?
Neben diversen Brandschutzvorschriften, die beim Wohnungsbau zu beachten sind, gibt es mittlerweile in allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht. In Bremen gilt sie seit 2010 für Neubauten und seit 2016 im Bestand. "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben", heißt es in der Landesbauordnung. Der DFV und andere Feuerwehrverbände sehen die flächendeckende Einführung von Rauchmeldern als wesentlichen Grund dafür, dass die Zahl der Toten bei Wohnungsbränden in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zurückgegangen ist. Einen vollständigen Schutz können die Warngeräte jedoch auch nicht garantieren: Nach Informationen des WESER-KURIER war die Wohnung im Ellener Feld mit Rauchmeldern ausgestattet.