Was tun gegen versiegelte Gärten und unansehnliche Schottergärten? Diese Frage hat sich in seiner jüngsten Sitzung der Bauausschuss Osterholz gestellt. Die aus Sicht der Artenvielfalt eher unerfreuliche Antwort: nicht so viel.
"Am Anfang wird sich noch an den Bebauungsplan gehalten, aber nach drei, vier Jahren überlegen sich die Eigentümer offensichtlich, dass sie noch umgestalten können und dann wird nicht mehr nachgeguckt oder es wird vergessen", mutmaßte Klaus Sporleder (CDU), warum auch in Osterholz statt Anemonen und Storchschnabel immer häufiger Kiesel- und Schotterhaufen in den Vorgärten wachsen. "Wir haben das Problem in Osterholz, dass Flächen nachträglich versiegelt werden." Er befürchte, dass dies Nachahmer finde.
Ralf Dillmann (Grüne): "Wenn man sich die Straßenzüge anguckt, dann sieht man, dass immer mehr Vorgärten zu 90 Prozent versiegelte Flächen werden." Von Artenvielfalt und Lebensraum für Insekten und Wasser aufnehmenden Gärten könne nicht gesprochen werden.
Für Torsten Kaal, Stadtplanung Bremen, ist das Problem rechtlich nicht einfach zu greifen. "Seit 2019 regelt das Begrünungsortsgesetz die Gestaltung nicht genutzter Flächen und die Begrünung von Flachdächern." Allerdings gelte dieses nur bei Neubauten und nicht bei Bestandsgebäuden. "Bei 30, 40 Jahre alten Häusern brauchen sie nicht mit dem Ortsgesetz kommen", so Kaal. Anders sehe es bei einer "wesentlichen Umgestaltung" aus. Allerdings: Dieser Begriff ist sehr schwammig und juristisch kaum zu greifen. Kaals Empfehlung: "Eigentlich müssten sie ihren Blick auf das, was neu ist und ein Reihenhaus ist, richten."
Etwas anders sieht es Dirk Hürter, Referat für Naturschutz und Landschaftspflege. "Ich bin mir nicht sicher, ob man nicht doch etwas machen könnte, wenn ein Garten umgestaltet wird." Allerdings gilt in diesem Fall: Wo kein Kläger, da kein Richter. "Das sind nicht genehmigungspflichtige Vorhaben, die wir nicht mitbekommen. Es sei denn, ein Nachbar macht uns darauf aufmerksam." Ein anderes Problem: "Man darf auch nicht einem Einzelnen auf die Pelle rücken, sondern muss alle gleich behandeln." Will heißen: Wenn bei einem Grundstückseigentümer eine unzulässige Versiegelung beanstandet wird, müsste nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch alle ähnlichen Fälle abgehandelt werden. "Das wäre für uns nicht durchzuhalten."
Schotter macht viel Arbeit
Die Behörde versucht sich deswegen offensichtlich an einem anderen Weg. "Wir machen deswegen Werbung für eine naturnahe Gestaltung von Gärten", so Hürter. Schottergärten hätten den Ruf, pflegeleicht zu sein. "Aber das stimmt nicht", wandte er ein. "Irgendwann kommen die Wildpflanzen und siedeln sich an und da hilft auch keine Schutzfolie." Wer dann dann auf die Idee komme, Herbizide einzusetzen, bewege sich schnell im Bereich der Illegalität.
Grundsätzlich seien Schottergärten auch mit dem neuen Begrünungsgesetz nicht verboten. "Aber sie sind verpflichtet, Schotterflächen zu begrünen." Im Vollzug zeige sich allerdings wieder ein Problem. "Was gilt schon als begrünt?", fragte Hürter. Seine Einschätzung: "Im weiteren Verlauf sollen bei Schotterflächen die Grünanteile überwiegen und die Fläche muss wasserdurchlässig sein."
Informationen zum Thema schotterfreie Vorgärten sind auf der Internetseite www.bremer-umwelt-beratung.de/documents/vorgarten-web_2_1615801956.pdf zu finden. Pflanzlisten mit empfohlenen Gewächsen für Gärten sind auf www.bremer-umwelt-beratung.de/Service-Materialien-Faltblaetter.html dargestellt.