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Corona-Demos Polizei hat Rechtsextremisten in Bremen-Nord im Visier

Personen aus der rechtsextremen Szene sowie dem Reichsbürgermilieu haben in Bremen-Nord und umzu an den Corona-Demos teilgenommen. Jetzt schaut auch der Staatsschutz genauer hin.
23.01.2022, 12:00 Uhr
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Polizei hat Rechtsextremisten in Bremen-Nord im Visier
Von Patricia Brandt

In Bremen-Nord und in Schwanewede hat die Polizei mutmaßliche Rechtsextremisten und Personen aus dem Reichsbürgermilieu bei Corona-Demos gesichtet. Zwei sogenannte Reichsbürger, die sich in Schwanewede geweigert haben, sich auszuweisen, wurden durchsucht und zur Feststellung der Personalien aufs Revier gebracht. Jetzt schaut auch der Staatsschutz genauer hin.

Wo finden Corona-Demos in Bremen-Nord und umzu statt?

Seit Dezember 2021 werden Kundgebungen, die sich gegen Corona-Maßnahmen richten, auch in Bremen-Nord festgestellt. Diese werden seitdem auch durch die Polizei Bremen begleitet, berichtet Polizeisprecherin Franka Haedke. In der Zeit vom 27. Dezember bis zum 17. Januar registrierte die Polizei fünf Zusammenkünfte dieser Art. Protestiert wurde am Sedanplatz, an der Hindenburgstraße und auf dem Marktplatz in Lesum und an der Lesumer Kirche. Auch im Kreis Osterholz, unter anderem im Schwaneweder Ortskern und in Ritterhude kam es zu Protesten und Gegenveranstaltungen. Nicht demonstriert wurde nach Angaben der Polizei Wesermarsch in Lemwerder und Berne.

Wie viele Personen beteiligen sich an den Protesten?

In Bremen-Nord fanden sich den Beamten zufolge bisher insgesamt zwischen fünf und 60 Personen zu den Corona-Protesten ein. In Schwanewede schwankt die Zahl ebenfalls. Laut Polizeisprecher Helge Cassens von der Polizeiinspektion Verden/Osterholz beteiligten sich Anfang Januar 30 Personen, darauf die Woche verdoppelte sich die Anzahl. Zuletzt haben sich in der Nachbargemeinde rund 50 Menschen an einem Umzug beteiligt. Es kam zudem zu einer Gegendemonstration auf dem Marktplatz mit elf Teilnehmern. In Ritterhude protestierten zuletzt ebenfalls 50 Menschen. An der Gegendemo der Ratsmitglieder nahmen 20 Personen teil.

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In Ritterhude wurde laut Polizei wegen des Verdachts der Beleidigung eines Polizeibeamten ein Strafverfahren gegen eine Frau eingeleitet. Es würden bei den Demos im Kreis Osterholz auch Hygienemaßnahmen nicht eingehalten: „Das werten wir als reine Provokation“, sagt Helge Cassens von der Polizeiinspektion Osterholz. In Schwanewede weigerten sich zudem zwei Personen, die gegen die Maskenpflicht verstießen, sich auszuweisen. Wegen ihrer Äußerungen wurden sie von der Polizei als sogenannte Reichsbürger eingeordnet. Die Männer wurden von Beamten festgehalten, durchsucht und zur Feststellung der Personalien mit aufs Revier genommen.

„Die Kommunikation verläuft meist einseitig“, sagt auch Franka Haedke von der Polizei Bremen.  Auf Ansprachen werde von Demonstranten zögerlich oder unkooperativ reagiert. Einschreitenden Beamten werde in der Regel kein Versammlungsleiter oder keine Leiterin benannt. „Und wenn man vor Ort fragt, auch per Lautsprecher, wer Versammlungsleiter ist, wird man ignoriert“, schildert Helge Cassens.

Sind rechte Gruppen an den Nordbremer Versammlungen beteiligt?

Nach den Worten der Bremer Polizeisprecherin Franka Haedke ist bekannt, dass vereinzelt Personen, die nach polizeilichen Erkenntnissen der rechtsextremen Szene sowie dem Reichsbürgermilieu zugeordnet werden können sowie aus rechtspopulistischen Parteien, an den sogenannten „Montagsspaziergängen“ teilnahmen. Haedke: „Es ist eine den Sicherheitsbehörden bekannte Strategie von extremistischen Akteuren, zu versuchen, bestimmte soziale Bewegungen für sich zu vereinnahmen um diese zur Projektion der eigenen Ideologie zu nutzen. Dies gilt auch für die Bewegungen sogenannter „Maßnahmen-Kritiker“.

Hat der Staatsschutz ein Auge auf die Proteste in Schwanewede?

„Der polizeiliche Staatsschutz sammelt bei den Demos Erkenntnisse über die Teilnehmer“, bestätigt Helge Cassens aus der Polizeiinspektion Verden/Osterholz. Das gelte unter anderem für sogenannte Reichsbürger, die sich abfällig gegen den Staat äußern und die Maßnahmen der Polizei verächtlich machen. Selbsternannte Reichsbürger bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimer Staat und deren Rechtsordnung. 

„Das Spektrum der Meinungsfreiheit ist breit, die Übergänge sind fließend. Es sind nicht alles Rechte bei den Versammlungen“, betont der Polizeisprecher. „Aber es gibt bei einzelnen auch eine gewisse Nähe zu Rechtspopulisten. Das ist bundesweit so und das ist auch in den Landkreisen Verden und Osterholz so.“ Ob unter den Versammlungsteilnehmern auch Personen waren, die in früheren Jahren gegen Geflüchtete demonstrierten, wollte Cassens nicht unmittelbar bestätigen: „Dazu gibt es keine gesicherten Erkenntnisse.“

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Was kann die Polizei tun?  

Die Polizei hat den gesetzlichen Auftrag, das Recht der Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu schützen. Das betonen die Polizeisprecher in Bremen und Osterholz. „Kommt es aber zu Verstößen gegen das Versammlungsgesetz wie zum Beispiel das Nichteinhalten von Hygieneauflagen, werden diese konsequent von uns geahndet“, sagt Franka Haedke. 

Welche Sanktionen drohen?

„Wer die Absicht hat, einen solchen „Spaziergang“ zu veranstalten und sich mit anderen dazu verabredet, muss diese Aktion spätestens 48 Stunden vorher bei der Versammlungsbehörde anmelden. Wer sich als Veranstalter oder Leiter nicht an die Anmeldepflicht hält, macht sich strafbar und muss mit einer Anzeige rechnen“, so die Bremer Polizeisprecherin. Sollten Personen in den Sozialen Medien Äußerungen tätigen, die den Verdacht einer Straftat begründen oder Maßnahmen der Gefahrenabwehr erforderten, will die Polizei umgehend Ermittlungen einleiten.

Helge Cassens von der Inspektion Osterholz weist darauf hin, dass auch der Verstoß gegen die Maskenpflicht eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit einer Geldbuße von mehr als 100 Euro geahndet werden kann. Wer sich weigere, seine Ausweispapiere zu zeigen, werde ebenso belangt. „Das kostet nochmal mindestens 100 Euro.“

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