Vegesack. Der Promarkt im Haven Höövt räumt seine Regale. Seit gestern läuft dort ein Abverkauf des vorhandenen Sortiments, weil Konkurrenzunternehmen dies zur Vorbedingung für eine mögliche Übernahme gemacht hatten (wir berichteten).
Doch offenbar hat Promarkt schon im Vorfeld des jetzt gestarteten Räumungsverkaufs seine Geschäftsbedingungen geändert, ohne dies für die Kunden deutlich zu machen. So empfindet es zumindest der Vegesacker Axel Hamann, der früher gern und häufig bei dem Elektronik-Discounter einkaufte. Zuletzt erwarb er dort am 7. August – also lange vor Bekanntwerden der Schließung des Standorts Haven Höövt – ein schnurloses Telefon. Es war als Präsent gedacht, kam beim Beschenkten jedoch nicht gut an. Also ging Axel Hamann wenige Tage später in die Filiale, um das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben.
"In der Vergangenheit war es bei Promarkt kein Problem, etwas auch bei Nichtgefallen zurückzugeben", erinnert sich Hamann. Umso erstaunter sei er gewesen, als ihm ein Mitarbeiter die Rücknahme des Telefons verwehrte. "Das machen wir nicht mehr, nur bei Defekten", habe der Promarkt-Beschäftigte gesagt. "Ich habe dann angeregt, dass Promarkt eine solche Abkehr von bisherigen Grundsätzen den Kunden mitteilen sollte, zum Beispiel durch eine Schild an der Kasse", fährt Hamann in seiner Schilderung fort. Doch der Verkäufer habe abgewunken – so etwas nehme ja eh kein Kunde zur Kenntnis.
Erst zu Hause fiel Axel Hamann beim Vergleich seiner Rechnung mit einem alten Promarkt-Kassenbon auf, dass bei dem Beleg vom 7. August der früher übliche schriftliche Hinweis auf die 30-tägige Umtauschgarantie fehlte. Offenbar, so schlussfolgert Hamann, habe Promarkt dies schon im Vorgriff auf den zwei Wochen später geplanten Räumungsverkauf getan. "Ich finde es nicht seriös, die Verbraucher über so etwas im Unklaren zu lassen", kritisiert Axel Hamann.
Der Sprecher des Promarkt-Mutterkonzerns Rewe, Andreas Krämer, bedauert den Vorfall. "Offensichtlich ist die Umstellung des Kassenbons zu früh geschehen. Ich vermute einen internen Übermittlungsfehler", so Krämer. Im konkreten Fall werde Promarkt das Gerät noch umtauschen. Für den jetzt beginnenden Abverkauf kündigt der Rewe-Sprecher jedoch vorsichtshalber schon einmal an: "Räumungsverkäufe können bekanntlich nicht die im Einzelfall gewohnten Standards hinsichtlich Service- und Kulanzregelungen bieten." Wie überhaupt grundsätzlich gelte: "Anders als beispielsweise bei einem Defekt ist der Umtausch ein Kulanzangebot des Händlers, das juristisch nicht vorgesehen ist."