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Zensus 5000 Nordbremer müssen Auskunft geben

Zur Vorbereitung des Zensus 2022 erhalten die Ausgewählten Anfragen zu Gebäuden und Wohnraum. Ursprünglich war die Erhebung für diesen Sommer geplant.
15.09.2021, 12:00 Uhr
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Von Klaus Grunewald

Vegesack. Wie viele Menschen leben in  Deutschland, wie leben und arbeiten sie? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Volkszählung (Zensus), die im  nächsten Jahr erfolgen soll.  Doch bereits jetzt ist eine sogenannte Vorbefragung auch im kleinsten Bundesland  zur Qualitätssicherung der bisherigen Daten angelaufen. Um Auskunft gebeten werden vom Statistischen Landesamt rund 42.000 Personen in Bremen, darunter etwa 5000 im Norden der Hansestadt.

Im Mittelpunkt der Voranfrage des Landesamtes steht nach den Worten von Laurenz Berger die Gebäude- und Wohnungszählung. Ausgewählt habe man rund 25 Prozent aller Häuser mit Wohnraum in der Hansestadt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer seien per Post kontaktiert worden und erhielten Zugangsinformationen für die Online-Befragung. Berger: „Zu beantworten sind zehn Fragen, die sich leicht zuhause am Laptop oder Computer erledigen lassen.“

Erhebung alle zehn Jahre

Es bestehe eine gesetzlich verankerte Auskunftspflicht, unterstreicht der Mitarbeiter vom Statistischen Landesamt. Die jetzt angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger  könnten aber sicher sein, dass ihre persönlichen Daten geschützt seien. Dazu habe man alle Personen verpflichtet, die mit der Bearbeitung der Zensusdaten betraut würden, heißt es zudem in einer Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes.

Eigentlich hätte die Volkszählung bereits in diesem Jahr über die Bühne gehen sollen. Schließlich hatte die Europäische Union beschlossen, sie nach der ersten europaweiten Erhebung 2011 alle zehn Jahren stattfinden zu lassen. Doch die Vorbereitungen der umfangreichen statistischen Erhebungen, heißt es,  seien 2020 wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt möglich gewesen. So hätten zum Beispiel die vor Ort geplanten Erhebungsstellen in allen Bundesländern und Kommunen für die Befragung nicht eingerichtet werden können. Zudem sei die notwendige Kommunikation mit anderen Verwaltungen unter Pandemie-Bedingungen zeitweise eingeschränkt gewesen. Fazit: Der Bundestag beschloss die Verschiebung des Zensus auf den  Stichtag 15. Mai 2022.

Volkszählung wichtig für Statistik

Die Volkszählung ist nach Ansicht der Bundesamtes und der Länderämter für Statistik wichtig, weil viele politische Entscheidungen auf verlässlichen Basiszahlen für Planungen beruhten. In erster Linie würden dafür allerdings die Daten aus den Verwaltungsregistern genutzt. Mit dem Effekt, dass die Mehrheit der Bevölkerung anders als früher in der Bonner Republik keine Auskunft mehr erteilen muss. Die Statistiker sprechen deshalb von einem registergestützten Zensus. Er wird allerdings durch eine Stichprobe ergänzt.  Dabei ist vorgesehen einen „zufällig ausgewählten Teil der Bevölkerung“ persönlich zu befragen.

Weil es aber Deutschland bislang keine Verwaltungsregister über Gebäude und Wohnungen gibt, soll im Rahmen des Zensus 2022 auch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) erfolgen. Ziel ist eine vollzählige und aktuelle Erfassung aller am Stichtag 15. Mai 2022 bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnte Unterkünfte und Wohnungen. Die Daten, so das Bundesamt für Statistik, würden von den Kommunen für wohnungspolitische und raumplanerische Entscheidungen genutzt. Zur Vorbereitung der GWZ soll nun die  sogenannte Vorbefragung dienen, mit der seit Anfang dieser Woche auch rund 5000 Hauseigentümer und -verwalter in Bremen-Nord konfrontiert werden.

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