Bei einem Kapitän eines 80 Meter langen Binnenschiffs wurde am Dienstagnachmittag ein Alkoholpegel von über 1,6 Promille festgestellt. Der Besatzung wurde daraufhin die Weiterfahrt vom Getreidehafen untersagt und ein Strafverfahren gegen den Kapitän wurde eingeleitet, teilte die Polizei Bremen mit.
Nachdem das Schiff im Hafen mehrfach von einem Liegeplatz zum nächsten gefahren war, kontrollierte die Wasserschutzpolizei die Besatzung. Dabei stellten sie fest, dass der Kapitän und sein Matrose wegen Alkoholkonsums nicht mehr fahrtüchtig waren. Der 43-Jährige, bei dem der Atemalkoholtest einen Wert von mehr als 1,6 Promille maß, musste eine Sicherheitsleistung von 1050 Euro zahlen. Außerdem wurde bei ihm Blut für einen Blutalkoholtest abgenommen.
Ab einem Alkoholpegel von 1,1 Promille gilt man, sowohl auf See- als auch auf Binnenschifffahrtsstraßen, als absolut fahruntüchtig. Eine Überschreitung des Wertes ist eine Straftat. Ein Alkoholpegel von 0,5 Promille stellt hingegen eine Ordnungswidrigkeit dar. Beim Matrosen wurde ein Alkoholpegel von 0,8 Promille gemessen. Ihn erwartet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.