Es ist eine Schande, dass Menschen mit psychischen Problemen bis 2017 auf ein Gesetz warten mussten, das ihnen schnelle Hilfe verspricht. Wer nur einmal nach dem Tod eines Familienangehörigen zu tief in Trauer versunken ist, wer im Supermarkt Angstattacken erlitten hat oder nach der Geburt des Kindes in einer Depression versunken ist, der weiß, wie lang fünf Monate sein können. So lange dauert es im Schnitt immer noch, bis die psychotherapeutische Behandlung beginnt. Und das, weil die seit einem Jahr geltende Psychotherapie-Richtlinie bei der Verkürzung der Wartezeit auf eine Therapie nicht greift.
Zumindest gibt es inzwischen die Chance auf einen schnellen Ersttermin beim Psychotherapeuten und, wenn es gar nicht mehr geht, eine Akutbehandlung. Patienten können sich damit über fünf Monate mit wöchentlich einem Gesprächstermin bis zur Therapie schleppen.
Eine Lösung, wie es die Kassenärztliche Vereinigung verkauft, ist die Akutbehandlung nicht. Deshalb müssen die Politiker in Berlin unbedingt Druck machen auf den Gemeinsamen Bundesausschuss, die seit einem Jahr überfällige angepasste Bedarfsplanung für Psychotherapeuten nachzureichen.