Achterbahnen und Karusselle locken immer wieder Menschen auf Volksfeste und in Vergnügungsparks. Allerdings verläuft nicht jede Fahrt ohne Störung. Das zeigte jetzt ein Vorfall auf dem Bremer Freimarkt in der Achterbahn "Wilde Maus", der die Frage nach der Sicherheit der Anlagen aufwirft.
Was war passiert?
Am Freitagabend kam es in der Achterbahn die "Wilde Maus" zu einem technischen Defekt, sodass der Betrieb für circa drei Stunden eingestellt werden musste. "Da hat sich ein Glied der Zugkette vertüdelt", sagt der Inhaber, Max Eberhard (73), auf Anfrage. Der Grund für das verhedderte Glied sei ein kaputter Splint gewesen, der zwei der insgesamt sechs Segmente der Zugkette miteinander verbindet. "Wenn der Wagen auf eine defekte Kette läuft, bleibt er unmittelbar stehen", sagt Eberhard.
So sei es auch am Freitag passiert: Durch eine Rückrollbremse sei verhindert worden, dass der Wagen abrutsche, so der Inhaber weiter. Als nach Betätigung des Notknopfes die Personen aus der Achterbahn geleitet wurden, verletzte sich eine 29-jährige Passagierin leicht an der Hand.
"Die Kette ist dann mit der nötigen Sorgfalt entknäuelt worden", erklärt Eberhard. Nach einer Überprüfung durch einen Sachkundigen vom Bauamt Bremen konnte der Betrieb der Achterbahn gegen kurz vor 22 Uhr weitergehen.
Wann dürfen Fahrgeschäfte betrieben werden?
Achterbahnen wie die "Wilde Maus" oder auch das Kettenkarussell "Jules Verne Tower" zählen zu den fliegenden Bauten. Diese Anlagen würden bereits einer Prüfung unterzogen, bevor sie erstmals aufgestellt werden, teilt das Wirtschaftsressort mit, das auch Veranstalter des Bremer Freimarktes ist. Verlaufe diese ohne Beanstandung, werde eine Ausführungsgenehmigung von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt, heißt es weiter. Maximal fünf Jahre gilt eine solche Genehmigung, bevor eine Verlängerungsprüfung ansteht.
Nach jedem Aufbau ist eine Gebrauchsabnahme vorgeschrieben. Die übernimmt auf dem Bremer Freimarkt das Bauressort. Das Wirtschaftsressort teilt mit, dass die Abnahme für die "Wilde Maus" einen Tag vor Beginn des Freimarktes stattgefunden habe. Darüber hinaus seien Fahrgeschäfte "in regelmäßigen Abständen" vom TÜV zu prüfen. Für Achterbahnen sei dies jährlich vorgeschrieben, so das Wirtschaftsressort. Dabei würden alle "sicherheitsrelevanten Komponenten" auf Verschleiß und Funktion überprüft.
Welche Verantwortung tragen die Schausteller?
"Die Betreiber tragen die volle Verantwortung", sagt Rudolf Robrahn, Vorsitzender des Schaustellerverbandes Bremen. So müssten sie die Fahrgeschäfte nicht nur rechtzeitig für die intensiven TÜV-Prüfungen anmelden, "sie müssen mindestens täglich ihr Karussell sichten". Dazu gehörten nach Vorschrift zum Beispiel die Elektronik, bewegliche Teile und Befestigungen, so Robrahn.
Wie sicher sind Fahrgeschäfte auf dem Bremer Freimarkt?
Niemand könne eine hundertprozentige Sicherheit im Betrieb garantieren, konstatiert Robrahn. "Aber 99,9 Prozent können wir schon geben." Das liege an den sehr hohen Sicherheitsbestimmungen hierzulande. Robrahn kann sich nur an einen Vorfall 2011 auf dem Bremer Freimarkt in der "Krake" erinnern. "Daran war der Betreiber nicht schuld, sondern eine mangelhafte Schweißnaht", so Robrahn. Das Wirtschaftsressort als Veranstalter führt nach eigenen Angaben keine Statistik zu Betriebsunfällen auf dem Bremer Freimarkt.
Hat der Betreiber der "Wilden Maus" einen Besuchereinbruch seit Freitag festgestellt?
"Nein, gar nicht", sagt Eberhard. Vielmehr honorierten die Gäste es, dass nicht mehr passiert sei. "Ja, es war ein Vorfall, aber einer, bei dem die Sicherheitsvorrichtung funktioniert hat", so der Betreiber.