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Führerscheinentzug Wann ist der Lappen weg?

Bremen. Für diese Delikte muss man den Führerschein abgeben. Zitate aus dem Bußgeldkatalog.
21.11.2013, 18:21 Uhr
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Für diese Delikte muss man den Führerschein abgeben. Wir haben die Strafen aus dem Bußgeldkatalog zusammengestellt.

Zu schnell

Innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !):

31-40 km/h 160 EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

41-50 km/h 200 EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h 280 EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

61-70 km/h 480 EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

über 70 km/h 680 EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Außerhalb geschlossener Ortschaften (Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen):

41-50 km/h 160 EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h 240 EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

61-70 km/h 440 EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

über 70 km/h 600 EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Zu wenig Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h:

weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 EUR, 3 Punkte , 1 Monat Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 EUR, 4 Punkte , 2 Monate Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h:

weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400 EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Zu wenig Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h:

weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 EUR, 3 Punkte , 1 Monat Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 EUR, 4 Punkte , 2 Monate Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h:

weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400 EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Überholverbot nicht beachtet

oder Fahrstreifenbegrenzung überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt:

mit Gefährdung 200 EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 240 EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Rote Ampel überfahren

innerhalb einer Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil,

mit Gefährdung 200 EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 240 EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase: 200 EUR; 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung 320 EUR, 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 360 EUR, 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

Alkohol und Drogen

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten: Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

ab 0,5 Promille: 500 EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung: 1.000 EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen: 1.500 EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis



Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig. Bei Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.

Berauschende Mittel, dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy
500 EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000 EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500 EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs) führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Sonstiges

An illegalem Rennen teilgenommen: 400 EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren,
auf der durchgehenden Fahrbahn 200 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

An einer Schranke nicht gehalten 150 EUR, 1 Monat Fahrverbot
Eine geschlossene Schranke umfahren 700 EUR, 3 Monate Fahrverbot

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