Laut einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom haben nur 18 Prozent der Deutschen festgelegt, was nach ihrem Tod mit ihren Daten und Online-Konten passieren soll. Klar: Die eigene Vergänglichkeit ist kein Thema, mit dem man sich gerne beschäftigt. "Dazu kommt, dass das Thema Daten für viele auch recht abstrakt ist", sagt Ricarda Möller vom Verein "Ambulante Versorgungsbrücken". Der Verein bietet Schulungen zum Thema Digitaler Nachlass an: sowohl Eins-zu-eins-Betreuungen als auch in der Gruppe. Der digitale Nachlass sollte nämlich frühzeitig vorbereitet werden.
Was gilt es zu beachten?
Um den eigenen digitalen Nachlass zu regeln, sollte zunächst eine Übersicht aller Online-Accounts erstellt werden. Dazu gehören auch die entsprechenden Anmeldedaten, also E-Mail-Adressen, Benutzernamen und Kennwörter. Für viele beginnen dort schon die Schwierigkeiten: "Viele wissen gar nicht, wie viele Online-Accounts sie eigentlich haben und wo sie überall angemeldet sind", sagt Möller. Digital-Assistenten, wie sie ihr Verein anbietet, können dabei helfen, gemeinsam den Internet-Verlauf durchzugehen und entsprechende Accounts auszumachen. "Wir versuchen dann, eine umfangreiche Liste zu erstellen", sagt Möller. Auch die Verbraucherzentralen bieten dafür Musterlisten an. Auf denen kann zusätzlich vermerkt werden, was mit den einzelnen Accounts nach dem Tod der betroffenen Person passieren soll. Wer sich digital ein wenig auskennt, kann auch sogenannte Passwort-Manager wie Keepass nutzen, die die Fülle an Passwörtern sicher speichern. Auch ein gut verwahrter USB-Stick eignet sich für die Speicherung solcher Listen.
Was geschieht mit meinen Social-Media-Profilen?
Facebook und Instagram bieten neben der Löschung der Profile auch die Möglichkeit an, diese in einen sogenannten Gedenkzustand zu versetzen. Bei Profilen im Gedenkzustand wird vor dem Namen der verstorbenen Person "In Erinnerung an" angezeigt, auch kann niemand mehr auf das Profil zugreifen. Bei Facebook heißt es dazu: "Du kannst entweder einen Nachlasskontakt bestimmen, der sich um dein in den Gedenkzustand versetztes Konto kümmert, oder festlegen, dass dein Konto dauerhaft gelöscht wird." Falls keine Löschung des Kontos angeordnet wird, versetzt Facebook es automatisch in den Gedenkzustand, sobald es über den Tod der betroffenen Person in Kenntnis gesetzt wird. Um den Tod nachzuweisen, muss in der Regel die Sterbeurkunde vorgelegt werden. Bei Google gibt es den sogenannten Kontoinaktivität-Manager: Wenn das eigene Konto für einen festgelegten Zeitraum inaktiv war, wird eine zuvor ausgewählte Kontaktperson darüber benachrichtigt.
Wer kümmert sich um meine Profile?
Experten wie Ricarda Möller raten, eine Vertrauensperson als digitalen Nachlassverwalter festzulegen. Dies sollte am besten mithilfe einer Vollmacht geschehen. In der könnte beispielsweise stehen: "Meine Vertrauensperson wird bevollmächtigt, meine digitale Vorsorge zu Lebzeiten und auch meinen digitalen Nachlass im Falle meines Todes so zu regeln, wie ich es in der hinterlegten Liste meiner Accounts festgelegt habe." Die Verbraucherzentralen haben auch dafür Vorlagen und geben weitere rechtliche Hinweise. Die Vertrauensperson sollte darüber in Kenntnis gesetzt werden, wo die angelegte Liste mit den Passwörtern zu finden ist.
An was gilt es noch zu denken?
Auch wenn Online-Accounts den Kern des digitalen Nachlasses bilden, sollten Nachlassverwalter oder Angehörige grundsätzlich auch Zugriff auf Smartphone und Laptop haben. Möller berichtet aus der Praxis: "Viele ältere Frauen, deren Männer verstorben sind, kommen zu uns und sagen: 'Ich hatte bisher noch keine Ahnung von Smartphones, das hat mein Mann immer gemacht'". Ihnen würden die digitalen Assistenten der Ambulanten Versorgungsbrücken etwa dabei helfen, Bilder aus der Galerie oder andere persönliche Erinnerungen auszuwählen, sie zu sichern und gegebenenfalls auch auszudrucken.
Was sollten Angehörige tun, wenn die verstorbene Person ihren digitalen Nachlass nicht geregelt hat?
"Das ist eine sehr schwierige Situation", sagt Möller. Mitunter könnte es helfen, wenn eine allgemeine Vollmacht zur Nachlassregelung vorliegen würde. "Dann haben die Hinterbliebenen mehr Chancen, auf die Accounts zuzugreifen und sie zu löschen." 2018 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) dazu ein Grundsatzurteil, das die Rechte von Angehörigen stärkt: Demnach sei der digitale Nachlass anderen Erbgegenständen gleichzusetzen.
Warum ist der digitale Nachlass wichtig?
"Wenn man selbstbestimmt bis in die letzte Lebensphase leben möchte, muss man vorsorgen", sagt Möller. Das helfe allen: den Hinterbliebenen wie auch einem selbst. "Man weiß dann, was mit den eigenen persönlichen Daten passiert." Zwei Entwicklungen würden hier zusammenkommen: die immer älter werdende Gesellschaft und die Digitalisierung. Daher müsse das Bewusstsein für dieses Thema weiter zunehmen.