Frank M. hat an seiner Krankheit im wahrsten Sinn des Wortes schwer zu tragen. Das Leben des 60-Jährigen hängt an einer sogenannten Herzpumpe, die mit einem drei Kilogramm schweren Akku betrieben wird, der Energie für einen ein- bis dreistündigen Betrieb der Pumpe liefert. Will der Bremer länger unterwegs sein, muss er mehrere aufgeladene Batterien mitschleppen. Das müsste nicht sein, wenn die Krankenkasse der Empfehlung der Ärzte folgen und dem Kauf eines moderneren Gerätes zustimmen würde.
2009 musste die Herzpumpe implantiert werden. Zugleich wurde der 60-Jährige auf eine Liste für eine Herztransplantation gesetzt, die innerhalb der nächsten 120 Tage angestanden hätte. Doch aufgrund einer Zucker-Erkrankung stellten sich weitere Beschwerden ein, die vor einer Transplantation ausgeheilt sein müssen.
Bis dahin muss die Herzpumpe das Leben des Bremers erhalten. Doch damit hat Frank M. große Probleme. Die Akkus sind zu schwer und zu kurzlebig, um dem Patienten längere Aufenthalte außerhalb seiner Wohnung zu ermöglichen. Dann muss er zwei bis drei Akkus im Gesamtgewicht von neun Kilogramm mitnehmen. Das konnten auch die Kardiologen im Krankenhaus Links der Weser nicht länger verantworten und verordneten ein Gerät der jüngeren Generation mit einer Akku-Leistung von bis zu 15 Stunden. Doch der Medizinische Dienst der Krankenkassen winkte ab, Frank M. sei bereits ausreichend versorgt.
"Mit dem Krankenhaus wurde eine Pauschale für die Kunstherzversorgung vereinbart, die die Implantation, das Kunstherz sowie die Steuerungseinheit und die Akkus, also Betrieb und Reparatur oder Ersatzteilversorgung umfasst", sagt Jörn Hons, Sprecher der AOK Bremen. Zusätzlich erhalte die Klinik eine Betreuungspauschale für jeden Tag, an dem der Patient im Krankenhaus behandelt werden müsse. Damit sei die Klinik vertraglich verpflichtet, die Versorgung mit leistungsfähigen Akkus sicherzustellen, um eine gewisse Bewegungsfreiheit zu ermöglichen. Die Klinikärzte hätten sich seinerzeit für ein weltweit verwendetes, bewährtes Kunstherzsystem entschieden, das eine bestimmte Akkuleistung vorsehe. Hons: "Wenn sie nun eine andere Steuerungseinheit befürworten, die allein aufgrund der Akkuleistung notwendig würde, muss für diesen Wechsel im Rahmen der bereits vergüteten Pauschale die Klinik aufkommen und nicht die Krankenkasse. Medizinische Gründe für den Wechsel, das hat auch der Medizinische Dienst in einem Gutachten festgestellt, liegen nicht vor."
Fall 2: Irreführende Beschilderung
Heinz Werner S. war nicht der erste Kunde im Parkhaus am Bremer Flughafen, der in die Falle einer irreführenden Beschilderung geraten ist. Das passiere immer wieder, habe man ihm am Informationsschalter des Airports auf eine entsprechende Nachfrage geantwortet.
Vor dem Flug in einen zweiwöchigen Urlaub in Italien fuhr der 81-Jährige aus Bad Bederkesa in das Parkhaus 1. Dort sind vor der ersten und zweiten Etage die Hinweisschilder "Kurzparker" und vor der Einfahrt in die vierte und fünfte Etage der Schriftzug "Langzeitparker" zu sehen. Also stellte der Fluggast seinen Wagen im fünften Stock ab. Nach Rückkehr aus dem Urlaub bekam er die Rechnung: 83,50 Euro. Auf die Frage, wie dieser Preis sich zusammensetze, sagte man ihm, das sei die Gebühr für Kurzparken. Der Kunde wies darauf hin, dass er das Auto aber im Bereich der Langzeitparker abgestellt habe. Antwort: Das gesamte Parkhaus sei nur für Kurzparker. Wie sei dann der Hinweis auf Langzeitparker zu verstehen, wollte Heinz-Werner S. wissen. Da hätte er sich am Informationsschalter einen Prospekt besorgen müssen, war die Antwort der Airport-Mitarbeiterin. Der 81-Jährige: "Die Beschilderung in diesem Parkhaus ist irreführend und hätte längst geändert werden müssen, wenn Kunden offensichtlich immer wieder darauf reinfallen." Sich erst einen Prospekt zu besorgen, bevor man seinen Wagen abstellt, sei nun völlig realitätsfern.
"Bei uns ist in beiden Parkhäusern das Kurz- und Langzeitparken möglich. Jedoch haben die beiden Parkhäuser eigene Tarife. Diese Differenzierung begründet sich durch die ungleichen Wegstrecken vom jeweiligen Parkhaus zu den Terminals," sagt Airport-Sprecherin Alice Hossain. An den Parkhauseinfahrten seien die Tarife ausgewiesen, sodass schon bei der Einfahrt der Kunde sofort sehen könne, welche Gebühren zu entrichten seien.
Der günstigere Tarif im Parkhaus 2 sei durch die weitere Wegstrecke zum Terminal begründet. Das Parkhaus 1 mit dem höheren Tarif liege nur rund 30 Meter vom Terminal entfernt. Somit biete sich das Parkhaus 2 für Langzeitparker an, die einen längeren Fußweg in Kauf nehmen und dafür weniger zahlen. Hossain: "Um aber weitere Missverständnisse zu vermeiden, werden wir eine mögliche Änderung dieser Hinweise überprüfen."
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