Bremen. Auf den ersten Blick scheint es eine Lappalie zu sein. Auf den zweiten Blick kann das für den Verbraucher aber unnötige Dispozinsen bedeuten. Statt am Ersten des Monats wollte die PSD Bank Nord eG die fälligen Kreditraten (Annuitäten) für das Immobiliendarlehen von Andrea S. schon am 30. des Vormonats einziehen. Das wäre also bis zu zwei Tage eher gewesen als vorher. Es sieht nach einer harmlosen Veränderung aus, die die Bank gegenüber der Verbraucherin im Anschreiben mit technischen Anpassungen erklärt. Doch so einfach kann die Bank das nicht so machen. Mit Unterstützung der Bremer Verbraucherzentrale konnte sich die Verbraucherin erfolgreich gegen die Änderung wehren. Und Andrea S. ist kein Einzelfall. Denn nicht nur sie allein hatte sich beschwert.
Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen, sagte: „Die PSD Bank legt diese Änderung des Vertrags rechtswidrig einseitig fest und übergeht damit die Rechte der Verbraucherin.“ Mittlerweile sind mehrere solcher Fälle bei der Verbraucherzentrale eingegangen. „Für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher kann das zu echten Problemen führen, wenn am 30. eines Monats das Konto keine ausreichende Deckung aufweist“, ergänzt Oelmann. Bei einer Überziehung müssen Betroffene für die anfallenden Dispositionskreditzinsen selbst aufkommen.
Verträge sind einzuhalten
Wenn Verbraucher bei ihrer Bank einen Kredit aufnehmen und einen Darlehensvertrag abschließen, ist eine einseitige Änderung grundsätzlich nicht möglich: „Pacta sunt servanda“ heißt es auf Lateinisch – Verträge sind einzuhalten. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eindeutig geregelt und Basis des deutschen Vertragsrechts. Die Fälligkeit der Darlehensraten ist im Fall der PSD Bank mit der Verbraucherin vertraglich und unmissverständlich geregelt. Die Raten sollen am jeweils Ersten des Monats gezahlt werden. Ein einseitiges Leistungsänderungsrecht hatten die Vertragspartner im vorliegenden Darlehensvertrag nicht vereinbart.
Über genau diese gesetzliche Regelung setzte sich die PSD Bank hinweg: Sie teilte dies Andrea S. lapidar in einem Schreiben vom 30. Dezember 2017 mit. Die Verbraucherin meldete sich mit diesem Schreiben bei einem Berater für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Verbraucherzentrale Bremen. „Die einseitige Änderung des Zahlungszeitpunkts widerspricht der vertraglichen Regelung zwischen der Verbraucherin und der Genossenschaftsbank im Kreditvertrag“, erläutert Annabel Oelmann.
Die Verbraucherin ist mit Unterstützung der Verbraucherzentrale gegen die geplante einseitige Vertragsänderung vorgegangen. Diese Mühe hat sich gelohnt. Denn mittlerweile hat die PSD Bank schriftlich erklärt, dass die Raten, wie ursprünglich vertraglich vereinbart, weiterhin am Ersten des Monats eingezogen werden.
Musterbrief für Verbraucher
Die Verbrauchzentrale ermutigt Kunden, sich von ihren Kreditinstituten mit Schreiben wie hier nicht einschüchtern zu lassen. Die Verbraucher haben ein Recht auf Einhaltung des Vertrags. Die Verbraucherzentrale bietet auf www.verbraucherzentrale-bremen.de einen Musterbrief im PDF-Format zum Herunterladen an und sowie vor Ort Rechtsberatung für Betroffene.