Nach Angaben der Arbeitnehmerkammer Bremen sind in den vergangenen Monaten Betriebsräte öfter übergangen worden, wenn in den Unternehmen wegen Corona neue Regeln aufgestellt wurden. Das betreffe die Bereiche Homeoffice aber auch Hygienemaßnahmen, sagt Anja Feist, bei der Arbeitnehmerkammer als Abteilungsleiterin für den Bereich Mitbestimmung verantwortlich. Im Arbeits- und Gesundheitsschutz gebe es eine Mitbestimmungspflicht der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter im Betrieb, erklärte Feist.
Situation hat sich wieder verbessert
Die Situation sei besonders gewesen. „Es musste am Anfang alles sehr schnell gehen“, schaut Feist auf den Ausbruch der Pandemie in Deutschland zurück und spricht von „Aktionismus“. Wie verhindere ich, dass ein Mitarbeiter am Küchentisch Rückenleiden bekommt? Wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Für solche Fragen sei teils in der Hochphase keine Zeit gewesen. Die Situation habe sich nun wieder verbessert. Betriebsräte hätten aktiv ihre Mitbestimmung eingefordert.
Das Arbeitsgericht Bremen verzeichnete im ersten Halbjahr 2020 keinen Anstieg an Fällen wegen der Pandemie. „Das können wir hier vom Arbeitsgericht aus nicht erkennen. Wir haben so gut wie keine Beschlussverfahren, die sich mit dieser Problematik auseinandersetzen“, sagte Sprecherin Danka Lewin. Zwar gebe es Fälle mit Bezug zu Corona, doch keine besondere Zunahme des Aufkommens. Für Abteilungsleiterin Feist hängt das damit zusammen, dass es bei den Betriebsräten Verständnis für die Ausnahmesituation gebe. Das Arbeitsgericht Bremen hat erste betriebsbedingte Kündigungen mit Verweis auf Umsatzeinbrüche konstatiert, aber ebenso nicht im großen Umfang.