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Wohnungsbaugesellschaft Gewoba prüft SWB-Preiserhöhung für Fernwärme in Bremen

Die Wohnungsbaugesellschaft Gewoba lässt die geplante Preiserhöhung für Fernwärme durch den Energieversorger SWB juristisch prüfen. Mehr als die Hälfte der Gewoba-Wohnungen wäre von der Erhöhung betroffen.
21.03.2025, 05:00 Uhr
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Gewoba prüft SWB-Preiserhöhung für Fernwärme in Bremen
Von Peter Hanuschke

Die Bremer Wohnungsbaugesellschaft Gewoba lässt die vom Energieversorger SWB angekündigte Preissteigerung für Fernwärme juristisch prüfen, um so im Interesse der Mieter die Gespräche mit der SWB führen zu können. "Die SWB hat uns mitgeteilt, dass sie die Fernwärmepreise neu verhandeln möchte", sagte eine Gewoba-Sprecherin auf Nachfrage des WESER-KURIER.

Wie berichtet, müssen Einfamilienhausbesitzer für Fernwärme künftig etwa 20 Prozent mehr zahlen, was rund 44 Euro im Monat bei einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden entspricht. Für Mieter in Mehrfamilienhäusern soll die Preiserhöhung etwas niedriger ausfallen. Laut Gewoba würde die angekündigte Preissteigerung für fernwärmeversorgte Mietwohnungen in Bremen durchschnittlich zu einer Kostensteigerung von etwa 16 Euro im Monat führen.

Mehr als die Hälfte der Gewoba-Wohnungen bezieht Fernwärme

Mehr als die Hälfte der Gewoba-Wohnungen wäre von einer Erhöhung betroffen: Von den etwa 33.300 Wohnungen in Bremen werden nach eigener Aussage rund 20.000 über die SWB mit Fernwärme versorgt. "Das entspricht rund 60 Prozent unseres Bremer Wohnungsbestandes", so die Sprecherin.

Die Preiserhöhungen will die SWB nach und nach umsetzen. Dafür will der Energieversorger auslaufende Fernwärmeverträge im Tarif „SWB Wärme Basis“ kündigen. Diese Verträge haben eine Laufzeit von zehn Jahren und verlängern sich automatisch um fünf Jahre, wenn sie nicht gekündigt sind. Die Kunden, deren Verträge zum 31. Dezember dieses Jahres enden, werden von der SWB in diesen Tagen die Kündigungen erhalten. Die letzten Kündigungen werden erst zum Jahresende 2034 wirksam. Die Preiserhöhungen begründet die SWB mit den höheren Kosten, die im Zusammenhang mit der Wärmewende entstehen: Die Umstellung hin zu einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung sei mit Investitionen verbunden.

Bundeskartellamt ermittelt in mehreren Fällen

Auch wenn Fernwärme in Deutschland als eine Art des Heizens der Zukunft gilt, hat sie schon häufiger für verärgerte Kunden gesorgt: An diesem Donnerstag hat das Bundeskartellamt beispielsweise bekannt gegeben, dass Fernwärmekunden offensichtlich zu viel bezahlt haben. Zum Hintergrund: Ende 2023 hatte das Bundeskartellamt Verfahren gegen insgesamt sieben Stadtwerke und Fernwärmeversorger wegen des Verdachts auf missbräuchlich überhöhte Preissteigerungen im Zeitraum von 2021 bis 2023 eröffnet. Die Behörde hat dabei insbesondere die konkrete Anwendung von sogenannten Preisanpassungsklauseln bei insgesamt neun unterschiedlichen Fernwärmenetzen geprüft. Bei bislang vier dieser Netze ist das Bundeskartellamt nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen der Auffassung, dass sich der Anfangsverdacht erhärtet hat und zuungunsten der Verbraucher rechtswidrige Preisanpassungsklauseln verwendet wurden. Hinsichtlich dieser – aber auch der übrigen fünf Netze – werde das Verfahren fortgeführt, so die Behörde.

So soll unter anderem in den Preisanpassungsklauseln bei drei dieser Netze nicht die Entwicklung der tatsächlichen Kosten des Versorgers bei der Wärmeerzeugung beziehungsweise beim Wärmebezug korrekt abgebildet worden sein.

Fernwärmeversorger haben Monopolstellung

„Fernwärmeversorger verfügen in ihren jeweiligen Netzgebieten über eine Monopolstellung", kommentierte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, die Fälle: Die Verbraucher könnten den Anbieter nicht wechseln. Deshalb würden die Versorger auch dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot unterliegen. "Unsere bisherigen Verfahrensergebnisse machen bereits deutlich, dass eine intensivere behördliche Befassung mit dem Fernwärmesektor in der Zukunft geboten ist."

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