Das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) hat einen Eilantrag von Galeria Karstadt Kaufhof abgelehnt. Der Konzern wollte seine Läden wieder öffnen, obwohl das aktuell noch ab einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern untersagt ist.
Laut dem OVG ist die Entscheidung immer noch verhältnismäßig. Die Beschränkung der zulässigen Verkaufsfläche sei eine von mehreren Vorgaben, die dem gemeinsamen Ziel dienten, weitere Ansteckungen mit dem Coronavirus so einzudämmen, dass die Infektionsdynamik moderat und damit kontrollierbar bleibe, heißt es in der Begründung.
Am Mittwoch hatten die Ministerpräsidenten sich auf weitere Lockerungen verständigt. Dazu gehört auch, dass alle Läden unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche öffnen dürfen, in Bremen soll das ab dem 13. Mai umgesetzt werden. Trotz dieser Ankündigung, könne daraus noch nicht geschlossen werden, dass die Flächenbeschränkung bereits entbehrlich sei, so das Gericht.