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Kartellamt stimmt unter Auflagen zu Cinemaxx darf Cinestar-Kinos übernehmen

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Cinestar-Lichtspielhäuser durch die Kinokette Cinemaxx gebilligt. Allerdings müssen zuvor in sechs Städten Kinos an Wettbewerber verkauft werden - darunter Bremen.
02.03.2020, 12:55 Uhr
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Das Bundeskartellamt hat grünes Licht für die Übernahme der Kinokette Cinestar durch den Wettbewerber Cinemaxx gegeben. Allerdings müssen die Betreiber vor dem Zusammenschluss Kinos in sechs Städten an Wettbewerber veräußern, wie die Aufsichtsbehörde am Montag mitteilte.

„Durch die Zusammenführung der Cinemaxx- mit den Cinestar-Kinos entsteht der nach Umsatz und Leinwandzahl führende Kinobetreiber in Deutschland“, betonte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Montag in Bonn. Die Aufsichtsbehörde habe deshalb die Wettbewerbssituation genau unter die Lupe genommen. „In sechs Regionen hätte die Übernahme dazu geführt, dass ein Großteil des Kinoangebots künftig von einem einzigen Unternehmen angeboten worden wäre“, betonte Mundt. Dies könne zu Nachteilen für die Verbraucher führen.

Um diese Bedenken auszuräumen, hätten sich Betreiber verpflichtet, innerhalb der nächsten sechs Monate in diesen Gebieten jeweils ein Kino an Wettbewerber zu veräußern. Nach den derzeitigen Planungen seien dies die Cinestar-Kinos in Bremen, Augsburg, Gütersloh, Magdeburg und Remscheid sowie das Cinemaxx-Kino in Mülheim an der Ruhr. Vor der Veräußerung dieser Standorte werde die vom Bundeskartellamt erteilte Freigabe nicht wirksam.

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Die Kinokette Cinemaxx ist im Besitz des weltweit tätigen Kinounternehmens Vue. Vue betreibt in Deutschland bislang insgesamt 31 Kinos. Die Kette Cinestar kommt auf mehr als 50 Lichtspielhäuser.

Keine Probleme sieht das Bundeskartellamt durch den Zusammenschluss auf dem Beschaffungsmarkt - also im Verhältnis der Kinobetreiber zu den Filmverleihern. Die Verleihseite werde von den weltweit tätigen Hollywood-Studios Disney/Fox, Sony, Universal und Warner dominiert. Auch nach der Fusion von Cinemaxx und Cinestar sei die Marktkonzentration bei den Kinobetreibern noch deutlich geringer ausgeprägt als bei den Filmverleihern, betonte die Behörde. (dpa)

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