Ältere, gutverzinste Sparverträge sind für ihre Anbieter in der aktuellen Niedrigzinsphase eine erhebliche Belastung. Auf welche Methoden und Maschen Kreditinstitute zurückgreifen, um sich von solchen Verträgen zu lösen, zeigt eine aktuelle Marktwächter-Studie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg („König Kunde als Last“, abrufbar auf www.marktwaechter.de). Hierzu gehört auch, dass Bausparkassen Regelsparbeiträge nachfordern, andernfalls drohe die Vertragskündigung.
Viele betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher sind hiervon überrascht: Oft wurde bei Vertragsschluss ein niedrigerer Sparbeitrag oder eine „flexible Handhabung“ vereinbart, oder die Bausparkasse nahm die niedrigeren Bausparbeiträge jahrelang klaglos an. Aus diesem Grund reagieren viele Bausparer nicht auf diese Aufforderungsschreiben.
Der monatliche Regelsparbeitrag beträgt immerhin meist zwischen drei und fünf Promille der Bausparsumme, und manche Bausparkassen fordern Beiträge für mehrere Jahre nach. Die Verbraucher sollten solche Schreiben jedoch nicht unbeachtet lassen. Nach den Bedingungen der Bausparkasse kann sie den Vertrag kündigen, wenn Beitragsrückstände nach Aufforderung und Kündigungsandrohung nicht rechtzeitig ausgeglichen werden.
Auch in der Beratung der Verbraucherzentrale Bremen häufen sich Fälle, in denen Bausparer zur (Nach-)Zahlung von Regelsparbeiträgen aufgefordert werden. So hatte eine Verbraucherin ihren zuteilungsreifen und mit zwei Prozent verzinsten Bausparvertrag nicht mehr weiter angespart. Ende 2017 erhielt sie den Hinweis, dass sie mit Beiträgen in Höhe von gut 2700 Euro im Rückstand sei. Sollte sie diesen nicht innerhalb von zwei Monaten ausgleichen, drohe ihr die Kündigung ihres Bausparvertrages.
Von der Verbraucherzentrale erfuhr sie, dass die Nachforderung von Regelsparbeiträgen kritisch gesehen wird, wenn ein geringerer Sparbeitrag vereinbart war oder die Bausparkasse Zahlungsrückstände für längere Zeit klaglos geduldet hat. Zugleich erhielt sie den Hinweis, sie solle vorsorglich den Verzicht auf das Bauspardarlehen erklären, bevor die Bausparkasse kündigt, um den vereinbarten Zinsbonus von 2,25 Prozent zu erhalten. Anderenfalls verweigere sonst erfahrungsgemäß die Bausparkasse eine Auszahlung des Zinsbonus.