Bremen. Im Streit um überhöhte Gaspreise haben die Bremer SWB und die Verbraucherzentrale Bremen jetzt einen Vergleich geschlossen. Von der Einigung profitieren insgesamt 700 Gaskunden, die in den vergangenen Jahren wegen unzulässig erhöhter Gaspreise Widerspruch eingelegt und ihre Abschläge an die SWB gekürzt hatten.
Der Versorger hatte von ihnen Beträge von zumeist über 1000 Euro gefordert. Nach der Einigung müssen die Betroffenen nun im Schnitt 300 Euro weniger zurückzahlen, als vom Versorger angemahnt, erklärte die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Bremen, Irmgard Czarnecki auf Nachfrage. Sie riet den Verbrauchern, das Kompromissangebot anzunehmen. Ein Musterschreiben dazu findet sich unter www.verbraucherzentrale-bremen.de.
Bei den Kürzungen ihrer Gasabschläge hatten sich die SWB-Kunden nach den Berechnungen der Verbraucherzentrale gerichtet. Die hatte als Grundlage den Preisstand vom September 2004 empfohlen. Bremer Gerichte kamen später allerdings zu der Auffassung, dass es am 1. Oktober 2006 einen Einschnitt gegeben habe. Da hatte die SWB – nachdem die alten Klauseln vom Bundesgerichtshof für unrechtmäßig erklärt worden waren – neue Verträge verschickt. Mit der Unterschrift unter diese Verträge hätten die Kunden den darin enthaltenen höheren Preis akzeptiert, so die Richter. Wer später noch auf Basis des Preises von 2004 seine Zahlungen kürzte, so die Auffassung der SWB, habe somit zu viel Geld einbehalten. Geld, das der Versorger zurückforderte.
Acht Jahre Auseinandersetzung
Der jetzt geschlossene Vergleich ist das Schlusskapitel in einer acht Jahre währenden Auseinandersetzung, die mehrere Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof beschäftigte. Der hatte im Herbst 2009 mehrere Preiserhöhungen der SWB wegen unwirksamer Preisänderungsklauseln für rechtswidrig erklärt. Weil die SWB freiwillige Erstattungen verweigerte, wollte der Bundesverband der Verbraucherzentralen in einem Musterverfahren die Rückzahlungsansprüche aller Gaskunden klären – unabhängig davon, ob sie Widerspruch eingelegt haben oder nicht. Das Landgericht signalisierte in einer mündlichen Verhandlung, dass das aus seiner Sicht für die Erstattungspflicht des Versorgers keine Rolle spielt. Der Bundesgerichtshof allerdings kam später zu einer anderen Einschätzung und machte damit die Hoffnung auf eine Rückzahlung an alle Bremer SWB-Gaskunden wieder zunichte.
Damit aber gab es aus Sicht der Verbraucherzentrale auch keinen Grund mehr, an der Bremer Musterklage festzuhalten. So lässt sich wohl nun auch nicht mehr feststellen, welcher Gaspreis tatsächlich angemessen gewesen wäre. Eine Klärung dieser Frage hätte nach Angaben der VZ-Geschäftsführerin noch etliche Jahre in Anspruch genommen und der Ausgang wäre ungewiss gewesen. Auch bei der SWB ist man erleichtert über das Ende des Gaspreisstreits. Thomas Eickholt, Geschäftsführer SWB Vertrieb, erklärte: "Wir haben bereits mehrfach betont, dass wir die Preisauseinandersetzungen gern endgültig beenden möchten." Da sei es nur konsequent, auch die Argumentation der Verbraucherzentrale zu würdigen und mit dem Kompromiss auf einen Teil der Forderungen zu verzichten. Bisher habe sich die Summe der Rückforderungen der SWB auf rund eine Million Euro belaufen. Nun seien es etwa 200000 Euro weniger.