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Vergaberecht und Gewoba Falsch vergeben

Bei der Vergabe eines Gewoba-Projekts an eine niederländische Firma scheint nach der Fertigstellung etwas schiefgelaufen zu sein. Das liegt auch am deutsche Vergaberecht, meint Florian Schwiegershausen.
16.02.2022, 05:00 Uhr
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Falsch vergeben
Von Florian Schwiegershausen

In den neuen Gewoba-Wohnungen in Tenever wohnen längst Familien. Dagegen warten mehrere Bremer Handwerksbetriebe immer noch auf Zahlungen von insgesamt gut einer halben Million Euro für Arbeiten daran. Den Auftrag hatte Bremens städtische Wohnungstochter an eine niederländische Firma vergeben. In der Funktion als Generalunternehmer hatte sie das günstigste Angebot abgegeben, hatte aber zuvor noch nie ein Projekt dieser Größenordnung für die Gewoba gestemmt. Diese Firma verweigert bisher jegliche Zahlungen an die Handwerksbetriebe.

Die Gewoba sagt, sie habe den Generalunternehmer vor der Auftragsvergabe ausgiebig geprüft – und sie bedauere die Entwicklung, trage aber keine Schuld. Genau daran krankt das deutsche Vergaberecht: Es bekommt immer der billigste Anbieter den Auftrag. Der billigste ist aber nicht automatisch der beste oder korrekteste. Da muss sich dringend etwas ändern, dass am Ende doch der beste zur Zufriedenheit aller zum Zuge kommt. Und die Gewoba muss sich weitere Fragen gefallen lassen.

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