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Europäischer Gerichtshof OHB scheitert mit Klage gegen "Galileo"-Vergabe

Weil ein leitender Mitarbeiter zur Konkurrenz wechselte, wollte der Bremer Satellitenbauer OHB das Vergabeverfahren zum Bau der "Galileo"-Satelliten zu Fall bringen. Jetzt hat das Gericht sein Urteil verkündet.
27.04.2023, 05:00 Uhr
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OHB scheitert mit Klage gegen
Von Christoph Barth

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage des Bremer Satellitenbauers OHB gegen die Auftragsvergabe zum Bau von "Galileo"-Navigationssatelliten an seinen Konkurrenten Airbus zurückgewiesen. Die EU-Kommission habe in dem Vergabeverfahren gegen keinerlei Pflichten verstoßen, urteilten die Richter.

Die EU hatte 2018 die ersten Satelliten für die zweite Generation des europäischen Navigationssystems "Galileo" ausgeschrieben. Die erste Generation hatte OHB gebaut – insgesamt 38 Satelliten, von denen 28 bereits im All sind. Der Bremer Satellitenbauer hatte sich auch Hoffnungen auf den Auftrag für die zweite Generation gemacht, unterlag in dem Bieterverfahren jedoch den Konkurrenten Airbus Defence & Space und Thales Alenia Space Italia.

Gegen diese Auftragsvergabe zog OHB vor Gericht. Begründung: Ein hochrangiger Manager, der bei OHB für das operative Geschäft zuständig war, war während des Vergabeverfahrens zu Airbus gewechselt. Darauf hatte das Bremer Unternehmen die EU-Kommission Ende 2020 in einem Schreiben hingewiesen. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass der Mitarbeiter sensible Informationen über das "Galileo"-Projekt zu seinem neuen Arbeitgeber mitgenommen habe, behauptete OHB. Das Vergabeverfahren müsse deshalb gestoppt und Airbus gegebenenfalls davon ausgeschlossen werden. Das jedoch lehnte die EU-Kommission ab.

Der EuGH stellte nun fest, "dass die Kommission nicht verpflichtet war, eingehende Untersuchungen zu den von OHB System gegen Airbus Defence & Space erhobenen Vorwürfen anzustellen". Airbus sei lediglich vorgeworfen worden, während des Ausschreibungsverfahrens einen ehemaligen OHB-Mitarbeiter eingestellt zu haben. Das aber reiche nicht für einen Stopp des gesamten Verfahrens. "Grundsätzlich stellt dieser Umstand für sich allein keinen Anhaltspunkt für ein Verhalten dar, bei dem es sich um eine schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit handeln könnte", teilte der EuGH nach der Urteilsverkündung mit. Den Verdacht, dass der Mitarbeiter sensible Informationen weitergegeben haben könnte, die Airbus einen unzulässigen Vorteil in dem Vergabeverfahren verschafft haben könnten, bezeichnet das Gericht als "vage und hypothetisch".

Bei OHB wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs jetzt von den Anwälten geprüft. Eine Stellungnahme gab es bis zum frühen Abend nicht.

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