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Gespräche über möglichen Vergleich mit SWB Gas-Kontrahenten wollen jetzt verhandeln

Bremen. Im Streit um überhöhte Gaspreise wollen der Bremer Versorger SWB und die Verbraucherzentrale Bremen jetzt über einen möglichen Vergleich sprechen. Anlass ist die jüngste mündliche Verhandlung vor dem Bremer Landgericht Ende vergangener Woche.
14.02.2012, 05:00 Uhr
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Gas-Kontrahenten wollen jetzt verhandeln
Von Petra Sigge

Bremen. Im Streit um überhöhte Gaspreise wollen der Bremer Versorger SWB und die Verbraucherzentrale Bremen jetzt über einen möglichen Vergleich sprechen. Anlass ist die jüngste mündliche Verhandlung vor dem Bremer Landgericht Ende vergangener Woche. Da hatte die Kammer den Beteiligten nochmals empfohlen, zu überlegen, wie sich der Rechtsstreit vielleicht doch einvernehmlich beilegen lassen könnte.

"Wir verweigern uns Gesprächen nicht, aber ob es am Ende wirklich einen Vergleich geben wird, ist völlig offen", betonte gestern die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale, Irmgard Czarnecki. Dafür müsste die SWB den Verbrauchern noch ein gutes Stück entgegenkommen. Bedingung für eine außergerichtliche Einigung sei auf jeden Fall, "dass etwas Substanzielles in Euro und Cent für die Kunden dabei herauskommt", sagte Czarnecki. Eine ausgehandelte Entschädigung müsste dann allerdings allen betroffenen Gasverbrauchern zugutekommen und nicht nur den acht Klägern, forderte die VZ-Geschäftsführerin.

Bisher müssen SWB-Kunden einzeln vor Gericht ziehen, um Rückzahlungsansprüche gegen den Versorger durchzusetzen. Eine freiwillige Zahlung lehnt die SWB nach wie vor ab - obwohl vom Gericht in den bisher verhandelten Fällen fast immer zugunsten der Verbraucher entschieden worden war. Mehrere Hundert Verfahren sind bereits erledigt, weitere stehen noch aus. Ebenfalls noch nicht entschieden ist eine Sammelklage von rund 500 Bremer Verbrauchern, die die Prozessfinanzierungsfirma Metaclaims beim Amtsgericht eingereicht hat.

Grundlage für die Klagen ist - wie berichtet - ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Der hatte mehrere Preiserhöhungen der SWB aus früheren Jahren wegen ungültiger Preisänderungsklauseln für unrechtmäßig erklärt und einer Sammelklage von damals 59 Gaskunden stattgegeben. Um das Unternehmen zu einer Rückzahlung auch an alle übrigen Haushaltskunden mit Sonderverträgen zu zwingen, hatte anschließend der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Musterklage vor dem Bremer Landgericht angestrengt.

In acht Wochen soll nach den Angaben eines Gerichtssprechers die Entscheidung in diesem Prozess verkündet werden. Ob es tatsächlich ein Urteil geben wird, hängt nun vom Ausgang der Vergleichsgespräche ab. Welches Angebot die SWB dabei unterbreiten könnte, dazu wollte das Unternehmen gestern keine Aussage machen. "Dazu ist es noch zu früh", erklärte SWB-Sprecherin Angela Dittmer.

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