Die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit ist eines der großen Probleme im Land Bremen. Sie ist maßgeblich für die soziale Spaltung verantwortlich. Trotz der guten Konjunktur und des anhaltenden Beschäftigungswachstums der vergangenen Jahre muss festgestellt werden: Der regionale Arbeitsmarkt ist gespalten und nicht aufnahmefähig für Menschen, die schon lange Zeit von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Für bestimmte Gruppen sind die Aussichten auf einen Arbeitsplatz minimal; die Zahl der statistisch erfassten erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen stagniert bei rund 15 000.
Öffentlich geförderte Beschäftigung ist ein bewährtes Mittel gegen Ausgrenzung, sie fördert gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie reduziert die Langzeitarbeitslosigkeit, schafft einen kommunalen Mehrwert durch am Allgemeinwohl orientierte Arbeit und bindet Mittel des Bundes und des Europäischen Sozialfonds.
Diese unzweifelhaften Vorteile sind von der Landesregierung erkannt worden und sie hat mit den arbeitsmarktpolitischen Programmen LAZLO und PASS wieder eigene Akzente gesetzt. Das ist folgerichtig, denn neben den unmittelbaren Teilhabemöglichkeiten haben sie eine hohe Bedeutung für die soziale Stadtentwicklung. Die verschiedensten Beschäftigungsprojekte zeigen das in ihren vielfältigen Facetten, sie sind wichtiger Bestandteil der Infrastruktur in den Quartieren.
Bundesregierung gibt mit dem Teilhabechancengesetz neue Impulse
Auch die Bundesregierung hat auf den Bedarf reagiert und mit dem Teilhabechancengesetz neue Impulse gegeben. Mit den §§16e (neu) und 16i SGB II – auch „MitArbeit“ genannt – steht ein neues Regelinstrument zur Verfügung, dass sehr arbeitsmarktfernen Menschen eine umfassende Teilhabe durch Arbeit ermöglicht. Erstmalig können Menschen nun längerfristig gefördert beschäftigt werden. Es wird zudem vermieden, durch drohende Perspektivlosigkeit die erzielten Integrationsfortschritte und individuelle Stabilisierungen wiederkehrend zu gefährden.
Darauf aufbauend gilt es jetzt hier vor Ort kooperativ die unterschiedlichen Förderprogramme und Finanzierungen strategisch abzustimmen, eine einheitliche Steuerung bezogen auf die Dauer, Ziele und Ausgestaltung vorzunehmen sowie die Umsetzung von unnötigem bürokratischen Aufwand zu entlasten. Nur so kann das ambitionierte Leitziel 4 der Zukunftskommission 2035 erreicht werden: deutlicher Abbau der Anzahl der Langzeitarbeitslosen und Schaffung von Erwerbsmöglichkeiten im sozialen Arbeitsmarkt für mindestens 1500 Langleistungsbezieher.
Unser Gastautor
ist Geschäftsführer des Vereins Bras „Arbeiten für Bremen“. Der gelernte Immobilienkaufmann arbeitete zuvor bei der Arbeitnehmerkammer als Referent für Stadtentwicklung.