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Grundsteuer Zur Not geht es auch auf Papier

Millionen von Grundstücksbesitzern schulden dem Finanzamt eine Erklärung: Weil die Grundsteuer neu berechnet wird, sammeln die Behörden ihre Daten. Vorzugsweise online – aber es gibt auch einen anderen Weg.
03.08.2022, 19:16 Uhr
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Zur Not geht es auch auf Papier
Von Christoph Barth

Für Hausbesitzer läuft die Zeit: Bis zum 31. Oktober müssen sie dem Finanzamt die Daten zu ihrem Grundstück übermitteln. Denn in ganz Deutschland wird die Grundsteuer neu berechnet. Seit dem 1. Juli ist das Online-Steuerportal "Elster" für die Abgabe der Erklärung freigeschaltet –  und die Finanzbehörden drängen darauf, diesen Weg zu nutzen. Das sorgt bei einigen Grundstücksbesitzern für Ärger.

Den WESER-KURIER haben Zuschriften von Lesern erreicht, die sich über das Verfahren beschweren. Vor allem im älteren Teil der Bevölkerung sei schließlich nicht jeder so gewandt im Umgang mit dem Computer, um dort einen Haufen Daten einzugeben und an den richtigen Empfänger zu übermitteln, so die Kritik. Einige fühlen sich schon an den Beginn der Impfkampagne gegen das Coronavirus im vergangenen Jahr erinnert, als sich die begehrten Impftermine nur über dauerbesetzte Hotlines oder Online-Formulare buchen ließen.

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Warum soll die Steuererklärung elektronisch abgegeben werden?

In dem Informationsschreiben zur Grundsteuerreform, das das Finanzamt Mitte Juli an 200.000 Bremer Haushalte verschickt hat, heißt es klipp und klar: "Die Feststellungserklärung ist elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln." Ramona Schlee, Sprecherin der Finanzbehörde, begründet das mit dem zusätzlichen Arbeitsaufwand, den eine Erfassung der Daten von Hand bedeuten würde: "Für das Land Bremen müssen die Grundwerte für rund 240.000 wirtschaftliche Einheiten neu berechnet werden", rechnet sie vor. Darunter fallen: Wohnungen, Häuser, unbebaute Grundstück, Garagen, gewerblich genutzte Flächen und Parzellen – "kurz: alle Grundstücke mit allen denkbaren Bebauungen", erklärt Schlee.

Warum ist die Bearbeitung von Papierformularen aufwendiger?

Formulare, die in Papierform eingereicht werden, müssten von den Mitarbeitern der Finanzbehörde zunächst eingescannt werden, um dann elektronisch bearbeitet zu werden. "Das bedeutet: Papierformulare müssen gescannt, überprüft und unleserliche Einträge korrigiert werden", erläutert Schlee. "Das kann, wenn beispielsweise die Schrift nicht gut lesbar ist oder der Scanner aufgrund einer nicht gut lesbaren ,Tinte' die Einträge nicht erkennen kann, sehr beschwerlich und zeitraubend sein." Der Zeitaufwand pro Formular hänge von der Lesbarkeit ab. "Aber selbst wenn das Papierformular nur gescannt werden müsste, bedeutet das einen Mehraufwand, der Zeit kostet", versichert die Behördensprecherin.

Daher sei es den Finanzämtern ein großes Anliegen, dass möglichst viele Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer sich elektronisch über "Elster" erklären. Dann könnten die Daten sofort eingepflegt und bearbeitet werden, Lesefehler wie beim Einscannen seien ausgeschlossen. "Es kommt bei der elektronischen Erklärung also auch zu besseren Ergebnissen", versichert Schlee.

Und wenn man keinen Computer oder Online-Zugang hat?

Wer sich den Umgang mit dem Online-Formular nicht zutraut, kann die Hilfe von Freunden und Verwandten in Anspruch nehmen. Im Schreiben der Finanzbehörde heißt es, "nahestehende Personen" könnten die Daten übermitteln und dafür sogar die eigene Registrierung bei "Mein Elster" nutzen.

Wer kein "Elster"-Konto hat, kann für Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie unbebaute Grundstücke auch einen vereinfachten Online-Service nutzen (www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de). Das funktioniert allerdings nur in den Bundesländern, die sich bei der Neubewertung der Grundstücke an das sogenannte "Bundesmodell" halten. Bremen gehört dazu, Niedersachsen nicht.

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Gibt es denn gar keine Papierformulare?

Doch. Wenn alle anderen Wege nicht zum Ziel führen, "stehen selbstverständlich Papierformulare zur Verfügung", versichert Behördensprecherin Schlee. Erhältlich sind sie im Finanzamt. Doch die "freundliche Bitte" der Finanzverwaltung bleibt, nach Möglichkeit den elektronischen Weg zu gehen.

Warum überhaupt der ganze Aufwand?

Viel Zeit für die Neuberechnung der Grundsteuer haben die Behörden nicht: Ab dem 1. Januar 2025 soll die Steuer in der neuen Form erhoben werden. In ganz Deutschland müssen dafür 36 Millionen Immobilien neu bewertet werden. Erforderlich gemacht hat das ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das die völlig veralteten Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte. Unter dem Strich soll das Aufkommen aus der Grundsteuer gleich bleiben – für die einzelnen Grundstücksbesitzer jedoch können die Steuern durch die Neuberechnung steigen oder sinken.

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