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Dieselskandal Klage gegen Bremer VW-Händler

Wer garantiert, dass die Umrüstung ohne Folgen bleibt? Ein Prozess soll mehr Klarheit im Dieselskandal bringen. Im Mittelpunkt stehen das Bremer Landgericht und ein VW-Händler aus der Hansestadt.
19.12.2017, 17:55 Uhr
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Klage gegen Bremer VW-Händler
Von Stefan Lakeband

Auch mehr als zwei Jahre nachdem der Dieselskandal um manipulierte Messewerte bei Volkswagen eine ganze Branche verunsichert hat, sind viele Fragen offen. Eine lautet: Wer garantiert, dass die Umrüstung ohne Folgen bleibt? Der Verband der Verbraucherzentralen (VZBV) hofft, diese Antwort in Bremen zu finden – und verklagt einen VW-Händler aus der Hansestadt.

Auf Anraten der Verbraucherschützer hatte ein Fahrzeugbesitzer von seinem Händler eine Zusage gefordert: Der Verkäufer sollte garantieren, Folgeschäden zu übernehmen, die durch die Nachrüstung von Volkswagen entstehen könnten. Als Konsequenz aus dem Skandal um Abgas-Manipulationen bei 2,5 Millionen Autos in Deutschland musste Volkswagen eine neue Software aufspielen. Zu diesem Zeitpunkt hatte Volkswagen bereits gegenüber dem VZBV eine weitreichende Garantie übernommen. Das Autohaus wollte die geforderte Garantie jedoch nicht geben. Auch eine Ersatzlieferung wurde nicht angeboten. Der VZBV ist daher der Ansicht, dass der Kunde zum Rücktritt berechtigt sei.

Eine bislang ungeklärte Rechtsfrage

Laut VZBV geht es in dem Fall um eine bislang ungeklärte Rechtsfrage, die Auswirkungen auf alle Verbraucher hätte: Ist Kunden eine Nachbesserung nicht zuzumuten, wenn berechtigte Zweifel an der Behebung des Mangels bestehen und der Verkäufer nicht bereit ist, für etwaige Nachteile einzustehen? „Ein positiver Ausgang wäre für das Gewährleistungsrecht insgesamt und für die Rechte der Verbraucher von erheblicher Bedeutung“, sagt VZBV-Vorstand Klaus Müller. Entscheiden muss nun das Landgericht Bremen.

Von einer schnellen Lösung gehen die Verbraucherschützer allerdings nicht aus. „Es wird voraussichtlich einige Jahre dauern, bis die Rechtsfrage endgültig geklärt ist“, heißt es vom Verband. VW-Kunden, die aus dem gleichen Grund den Kaufvertrag rückgängig machen wollen, können sich auf die Argumentation des VZBV stützen. Verbraucher sollten jedoch auf die Verjährung der Ansprüche achten.

Dass Klage gegen den Händler und nicht gegen den VW-Konzern als eigentlichen Verursacher eingereicht wurde, hat einen einfachen Grund. Durch den Kauf des Autos sind der Kunde und der Händler zu Vertragspartnern geworden. Dementsprechend kann die Rückabwicklung, um die es nun geht, auch nur zwischen diesen beiden Parteien vorgenommen werden. Daher sei eine Klage gegen das Wolfsburger Unternehmen gar nicht möglich.

Händler zeigen Verständnis

Wolf Warncke ist Volkswagen-Händler in Tarmstedt und begrüßt das Verfahren vor dem Landgericht. Er spüre bei seinen Kunden, dass sie verunsichert seien. „Auch uns haben viele gefragt: ‚Was passiert, wenn es nach der Nachrüstung Probleme gibt?‘“, sagt Warncke. Durch die Klage erhofft er sich nun Gewissheit.

Auch er habe schon juristische Auseinandersetzungen mit Kunden wegen des Dieselskandals gehabt. „Sie haben einen Vertrag mit uns geschlossen, deshalb müssen sie auch gegen uns klagen“, sagt er. Dafür habe er Verständnis, so sei schließlich die Rechtslage in Deutschland. Was helfe: Viele Kunden entschuldigten sich deswegen und beteuerten, dass es nichts Persönliches gegen Warncke und sein Geschäft sei. „Die Käufer sehen das differenziert.“ Außerdem würden Händler auch in solchen Fällen von VW unterstützt. Alles, was mit dem Abgasrückruf zu tun habe, könne an die Anwälte des Konzerns weitergegeben werden.

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