Der Begriff lässt das nötige Mitgefühl vermissen, trifft die Lage aber leider recht gut: Unter sogenannten Zombie-Unternehmen versteht man Firmen, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, ohne einen Insolvenzantrag zu stellen. Das ist ausnahmsweise und vorübergehend rechtens: durch das Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz.
Grundsätzlich leuchtet die Begründung ein. Die Regelung soll Firmen samt ihrer Mitarbeiter zugutekommen, denen die Krise arg zusetzt, die aber die Chance haben, sich mit oder ohne staatliche Hilfe langfristig wieder zu erholen. Das klingt überzeugend, fair und entgegenkommend. Es ist der Versuch, eine unverschuldete Notlage abzufedern so gut es geht. Die Bundesregierung handelt im eigenen Interesse: Die Wirtschaftskrise muss beherrschbar bleiben.
Erkrankte Firmen könnten gesunde Unternehmen finanzieren
Es wäre zu schön, um wahr zu sein, wenn das Kalkül aufginge wie eine simple mathematische Gleichung. Denn ihr liegt die Annahme zugrunde, dass sich die Unternehmen – irgendwann – erholen. Das ist in vielen Fällen noch lange nicht ausgemacht. Firmen, die schon vor Corona in Schwierigkeiten steckten beispielsweise, werden sich schwertun. Sie würden, sagen Kritiker, mit staatlicher Hilfe künstlich am Leben gehalten. Die Rede ist von einer „Wohlstandsillusion“, der sich das Land und seine Bürger hingäben. Man könnte es auch Kosmetik nennen. Das räche sich bitter, heißt es, es bilde sich eine Blase, die irgendwann platze.
Kritisch daran ist nicht etwa, dass etwaige Überbrückungskredite nicht mehr zurückgezahlt werden könnten. Der Staat als Gläubiger kann viel verkraften. Anders sieht es bei Zulieferern und Lieferanten aus. Am Virus und seinen Folgen erkrankte Firmen könnten gesunde Unternehmen infizieren, schwächen und zu Untoten machen, weil Rechnungen nicht bezahlt werden.
Gut gemeint ist bekanntlich nicht gut gemacht. Das Gesetz war von Aktionismus getrieben, wenngleich schier unumgänglich: Die Entscheidung fiel im März, in aller Eile, vor dem Hintergrund weitgehend ruhender Geschäftstätigkeiten im ganzen Land. Die Bundesregierung hat nachgebessert und den Kreis der von der Pflicht Befreiten eingeschränkt. Eine finanzielle Schieflage wird so noch nicht unbedingt gerade. Das wird sich schlimmstenfalls zeigen, früher oder später. Die Hoffnung auf ein Später ist die große Verführung in der Politik.